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Gesundheitspolitik
Künftig automatisiert
Medikationsplan-Aktualisierung soll aus Dispensier- und Verordnungsdaten erfolgen
Der vergangene Woche vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte Entwurf für ein Digitalgesetz befasst sich unter anderem ausführlich mit dem eMP und der ePA. So soll die ePA künftig als Austauschplattform zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie als digitales Gesundheitsmanagementsystem für Versicherte eine zentrale Rolle in der Versorgung zukommen. Um Hürden bei ihrer Nutzung der ePA zu beseitigen und sie unter die Leute zu bringen, ist ein Umbau hin zu einer Opt-Out-Anwendung vorgesehen. Für die Versicherten bleibt die ePA-Nutzung auf jeden Fall freiwillig – sie können ihr ganz widersprechen oder sie einschränken. Der erste Anwendungsfall soll der digital gestützte Medikationsprozess sein.
In diesem Zuge soll der Medikationsplan in Zukunft Teil der ePA werden und keine eigenständige Anwendung innerhalb der Telematikinfrastrukur parallel zur ePA. Bei der Erstellung könnten dann Verordnungsdaten und Dispensierinformationen, soweit diese in der ePA gespeichert sind, berücksichtigt werden.
Laut dem vorliegenden Entwurf sollen Apotheker:innen künftig verpflichtet sein, bei der Abgabe von Arzneimittel den Medikationsplan zu aktualisieren und die Verordnungsdaten und Dispensierinformationen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, soweit erforderlich, zu ergänzen. Einzige Ausnahme: Die betreffende Person hat dem Zugriff der Apotheker:innen auf die elektronische Patientenakte widersprochen.
Automatische (Vor-)Befüllung von ePA und eMP
Um die Aufwände für Arztpraxen und Apotheken zu reduzieren, soll der eMP soweit wie möglich aus der jeweiligen Software mit Daten der ePA zu vorliegenden Arzneimittelverordnungen beziehungsweise den auf der Grundlage eingelöster Arzneimittelverordnungen erzeugten Dispensierinformationen automatisiert (vor-)befüllt werden.
Die Apotheken oder Arztpraxen sollen im eMP nur noch Dinge ergänzen müssen, die sich nicht aus den Informationen zu Verordnungsdaten oder den Dispensierinformationen ergeben; das können zum Beispiel patientenverständliche Informationen zu weiteren Anwendungshinweisen oder auch die patientenverständliche Dokumentation der Indikation des jeweiligen Arzneimittels sein. Zudem sollen Versicherte Hinweise zu ihrer Medikation, zum Beispiel zu Nebenwirkungen, in einem speziellen Feld des eMP gesondert dokumentieren und so ihren Ärzt:innen und Apotheker:innen mitteilen können.
Medikationsplan auf eGK muss gelöscht werden
Aktuell befindet sich der eMP, sofern vorhanden, auf der Gesundheitskarte und muss manuell befüllt werden. Diese Option soll es künftig nicht mehr geben. Selbst wenn Patient:innen keine Überführung des Plans in die ePA wünschen, müssen bestehende eMP gelöscht werden – aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit, insbesondere der Vermeidung von Fehlinformationen, wie es im Entwurf heißt.
Auch andere Infos, die aktuell auf der eGK gespeichert sind, wie Hinweise auf das Vorhandensein von Erklärungen zur Organspende, zu Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, sollen künftig in die ePA. Stichtag für die Migration der auf der eGK gespeicherten Daten in die ePA soll der 15. Januar 2025 sein, das Einführungsdatum der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte. |
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