Adexa-Info

Energiepreispauschale für Studierende

Antragstellung ab sofort – hohe technische Hürden

Im September 2022 hat die Bundesregierung angekündigt, Studierende an Hochschulen und Fachschülerinnen und -schüler mit einmalig 200 Euro zu unterstützen. Nach mehr als fünf Monaten geht es jetzt los.

Grundlage der Förderung ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG). Darin hat die Regierung festgelegt, wer finanzielle Unterstützung bekommt. Zentrale Voraussetzungen sind, dass Studierende zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

(Berufs-)Fachschülerinnen und -schüler müssen ebenfalls zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet gewesen sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sie erhalten die Förderung nur bei Bildungsgängen mit mindestens zweijährigem, berufsqualifizierendem Abschluss. Berechtigt sind auch Bildungsgänge, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

Foto: hkama/AdobeStock

Hohe Hürden bei der Antragsstellung

Auf der Website Einmalzahlung200.de informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), wie die Antragstellung abläuft.

  • Ab 15. März 2023 erhalten Fachschülerinnen, -schüler und Studierende von ihrer Bildungseinrichtung einen persönlichen Zugangscode.
  • Sie müssen die sogenannte BundID einrichten: ein Nutzerkonto, um sich für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen zu identifizieren. Dies wiederum geht nur mit einem Ausweisdokument mit Online-Funktion und mit einem NFC-fähigen Smartphone. Ist die Online-Funktion des Ausweises nicht aktiv, kann dies etwa beim Bürgerbüro geändert werden. Nahfeldkommunikation (Near Field Communication, NFC) ist ein Übertragungsstandard zum drahtlosen Austausch von Daten über kurze Distanzen, hier zum Einlesen des Ausweises mit der AusweisApp2. Das geht beispielsweise ab dem iPhone 6. Alternativ kann man sich auch mit seinem ELSTER-Zertifikat anmelden, soweit vorhanden.
  • Für den Antrag selbst ist eine Kontoverbindung (IBAN) anzugeben.
  • Schülerinnen, Schüler und Studierende erhalten eine Information per E-Mail, sobald ihr Antrag bewilligt worden ist.

Antragsteller unter Generalverdacht?

Kritik an dem Prozedere kommt von der Datenschutzkonferenz. „Für eine bereits im Vorfeld – vor Antragstellung – erfolgende Übermittlung personenbezogener Daten an die zuständige Stelle und Erhebung seitens dieser Stelle fehlt es an einer tauglichen Rechtsgrund­lage“, heißt es in einer Bewertung der Datenschutzkonferenz. „Anhaltspunkte dafür, dass die Studierenden zu Recht unter einen Generalverdacht zu stellen seien, sie würden versuchen, rechtswidrig die Energiepreispauschale mehrfach von verschiedenen Ländern zu erhalten, können wir nicht erkennen.“ Alternative Verfahren würden jedoch zu großem Zeitverzug führen.

ADEXA-Bundesvorstand Andreas May kommentiert: „Das Geld kommt für eine besonders armutsgefährdete Gruppe sehr spät und dann nur nach hohem Aufwand. Das finde ich demotivierend für junge Leute, die die Gesellschaft als Berufsnachwuchs so dringend braucht.“ |

Michael van den Heuvel

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