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Höhere Ausbildungsvergütungen gegen den Fachkräftemangel
Hans-Böckler-Stiftung: Stärkster Zuwachs bei Tarifbindung
Tarifverträge für Ausbildungsvergütungen in Deutschland weisen erhebliche Unterschiede je nach Branche und Region auf. Die Bandbreite erstreckt sich von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1580 Euro im vierten Jahr (Bauhauptgewerbe West), wie aktuelle Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigen.
Einige Branchen haben kürzlich tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen überdurchschnittlich stark erhöht. Das Backhandwerk verzeichnete den höchsten Zuwachs von 26,5 Prozent. Weitere Branchen wie das Gastgewerbe in Bayern, die westdeutsche Floristik und die Süßwarenindustrie in Nordrhein-Westfalen kommen auf Erhöhungen von über 20 Prozent. Um mehr als zehn Prozent stiegen die Ausbildungsvergütungen im Gastgewerbe in Sachsen, in Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaft und im privaten Bankgewerbe.
Die Vergütungen sind in den meisten Branchen im letzten Jahr zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angewachsen. In zehn der 20 analysierten Tarifbranchen liegen die Vergütungen im ersten Ausbildungsjahr zumindest teilweise über 1000 Euro pro Monat. Den höchsten Satz erreicht die Pflegebranche im öffentlichen Dienst der Länder mit 1231 Euro im ersten Ausbildungsjahr. „Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann“, kommentiert der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten.
Immer noch viel Nachholbedarf
Die niedrigsten Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von monatlich unter 800 Euro im ersten Ausbildungsjahr zahlen laut WSI-Analyse drei Tarifbranchen: die Landwirtschaft in Nordrhein (790 Euro), das Friseurhandwerk in Nordrhein-Westfalen (610 Euro) und die Floristik in Ostdeutschland (585 Euro). Damit liegen die beiden letztgenannten Tarifbereiche unterhalb der derzeitigen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro und sind unwirksam.
„Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig“, sagt Schulten. „Hinzu kommen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung haben.“ Sein Fazit: „Um die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe zu erhöhen, ist eine Stärkung der Tarifbindung dringend geboten.“ |
Quelle
Aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Hans-Böckler-Stiftung vom 24. Juli 2023, www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2023_07_24.pdf
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