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Gesetz gegen Lieferengpässe: Wieder eine vertane Chance - Ein Kommentar
Vorab sei gesagt: Ziel des ALBVVG ist, Patienten in Zeiten zunehmender Lieferengpässe besser zu versorgen. Immerhin hat der Gesetzgeber erkannt, dass es sich rächt, auf Dumping-Preise bei Generika zu setzen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Warum der Bundesgesundheitsminister Rabattverträge derzeit nur bei Onkologika und Antibiotika korrigieren will, bleibt jedoch unklar. Denn auch Präparate etlicher weiterer Wirkstoffklassen lassen sich derzeit nicht oder nur mit großem Aufwand beschaffen.
Wenigstens haben Apothekenteams die Möglichkeit, wirkstoffgleiche Präparate leichter auszutauschen, falls es sich um versorgungsrelevante oder versorgungskritische Arzneistoffe handelt. Details sollen in Listenform vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kommen. Wie groß der bürokratische Aufwand ausfällt, muss sich in der Praxis zeigen.
Dass Apotheken für Rücksprachen mit Arztpraxen nur 50 Cent pro Fall erhalten, ist für ADEXA blanker Hohn. Gemessen an Tarifgehältern bleibt – je nach Berufsgruppe – dafür deutlich unter einer Minute. Angestellte müssen sich mehr denn je mit Bürokratie befassen, gleichzeitig aber versuchen, enttäuschte Patientinnen und Patienten zu besänftigen. Die Zeit wiederum fehlt für Beratungen. Der Aufwand am HV-Tisch und im Backoffice wird hingegen steigen.
Einmal mehr vergibt die Regierung eine Chance, die Versorgung der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig öffentliche Apotheken als Arbeitsplätze attraktiver zu machen. Meine Befürchtung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden verstärkt in andere Branchen abwandern. Und der Fachkräftemangel wird sich verschlimmern. Ob sich im Gesetzgebungsverfahren noch spürbare Nachbesserungen ergeben, ist nach den Erfahrungen im Herbst 2022 mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz fraglich.
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