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Reaktionen auf den Koalitionsvertrag
Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb für Apotheken
Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission hält es für einen „großen Rückschritt“, dass die neue Bundesregierung Pick-up-Stellen für Arzneimittel verbieten und am Fremdbesitzverbot für Apotheken festhalten will.
„Wettbewerb“ ist ein Wort, das im Koalitionsvertrag von Union und FDP häufig vorkommt. Doch Haucap, der mit seiner unabhängigen Kommission die Bundesregierung auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik berät, hätte sich von Schwarz-Gelb an einigen Stellen „mehr Mut“ erhofft.
Der Koalitionsvertrag mache deutlich, dass in der Arzneimittelversorgung weniger Wettbewerb gewünscht werde, sagte er in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe vom 28. Oktober). Das Verbot von Pick-up-Stellen sei „ein großer Rückschritt“. Haucap: „Das ist auch unerklärlich und nicht konsistent mit anderen Wirtschaftsbereichen. Das ist das Gegenteil der Erhardschen Ordnungspolitik“. Aus Sicht des Ökonomen gibt es „keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass man bei Apotheken weniger Wettbewerb braucht als bisher“. Am Fremdbesitzverbot festzuhalten, ist für ihn „reine Klientelpolitik“ und ein „schwerer Fehler“ der neuen Regierung.
Gefährdungen für die Patienten durch mehr Wettbewerb fürchtet Haucap nicht. Wer dennoch daran glaube, könne bestimmte Anforderungen aufstellen oder eine Qualitätsregulierung einführen. Ausreichend wäre es für Haucap, wenn gesetzlich festgelegt wäre, dass eine Apotheke von einem Apotheker geführt werden muss. „Das reicht, um den Kunden zu schützen“. Zudem könne der Gesetzgeber Mindeststandards für die Lagerung von Arzneimitteln oder die Qualifizierung des Personals festlegen. Pick-up-Stellen komplett zu verbieten, würde dagegen „weit über das Ziel hinausschießen“ und sei auch verfassungsrechtlich bedenklich. Er sei nun gespannt, wie das FDP-geführte Justizministerium mit dem Fall umgehen werde, so Haucap.
Begrüßenswert ist aus Sicht des Kommissionsvorsitzenden hingegen, dass Kassen und Pharmaherstellern vermehrt verhandeln sollen. Ebenso sei es richtig, dass die Bundesregierung Rechtswegfragen klären will. So müsse die Zuständigkeit in Streitfragen wie über Rabattverträge auf die Zivilgerichtsbarkeit konzentriert werden. „Denn das bisher letztinstanzlich zuständige Bundessozialgericht hat keinerlei Expertise im Kartellrecht“, so Haucap.
Berlin - 28.10.2009, 13:06 Uhr