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Lang wirkende Insulinanaloga
G-BA beschließt Verordnungsausschluss für teure Analoga
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, lang wirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen. Dies betrifft die beiden Wirkstoffe Insulin Glargin sowie Insulin Detemir.
Die beiden Wirkstoffe sollen nicht verordnungsfähig sein, solange sie – unter Berücksichtigung der notwendigen Dosierung zur Erreichung des therapeutischen Zieles – mit Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verbunden sind. Dabei sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Insulin Glargin zur Behandlung von Patienten, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und entsprechender Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem Patienten, die gegen Humaninsulin allergisch sind.
Hintergrund des Verordnungsausschlusses ist eine entsprechende Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das in seinem Abschlussbericht vom 26. Februar 2009 festgestellt hatte, dass es keinen Beleg für einen Zusatznutzen von Insulin Glargin bzw. Insulin Detemir gegenüber Humaninsulin im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie gibt. Dies gelte auch für den Vergleich der beiden Insulinanaloga untereinander. Damit trifft die lang wirkenden Analoginsuline das gleiche Schicksal wie bereits im Sommer 2006 die kurzwirksamen. Bei Letzteren kam es jedoch nach dem entsprechenden G-BA-Beschluss schnell zu Rabattverhandlungen zwischen den Herstellern und Krankenkassen, sodass auf die Analoginsuline eingestellten Patienten vielfach von einer Umstellung verschon blieben.
Der vom G-BA gefasste Beschluss zu lang wirkenden Insulinanaloga wird nun dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin - 18.03.2010, 17:10 Uhr