Lang wirkende Insulinanaloga

G-BA beschließt Verordnungsausschluss für teure Analoga

Berlin - 18.03.2010, 17:10 Uhr


Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, lang wirkende Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 von der Verordnungsfähigkeit auszuschließen. Dies betrifft die beiden Wirkstoffe Insulin Glargin sowie Insulin Detemir.

Die beiden Wirkstoffe sollen nicht verordnungsfähig sein, solange sie – unter Berücksichtigung  der notwendigen Dosierung  zur Erreichung  des  therapeutischen Zieles – mit Mehrkosten im Vergleich zu Humaninsulin verbunden sind. Dabei sind die der zuständigen Krankenkasse tatsächlich entstehenden Kosten maßgeblich. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Insulin Glargin zur Behandlung von Patienten, bei denen im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie auch nach individueller Therapiezielüberprüfung und entsprechender Anpassung der Blutzuckersenkung ein hohes Risiko für schwere Hypoglykämien bestehen bleibt. Ausgenommen sind außerdem Patienten, die gegen Humaninsulin allergisch sind.

Hintergrund des Verordnungsausschlusses ist eine entsprechende Nutzenbewertung durch das Institut  für Qualität  und Wirtschaftlichkeit  im Gesundheitswesen  (IQWiG),  das in seinem Abschlussbericht vom 26. Februar 2009  festgestellt  hatte, dass es keinen Beleg für einen Zusatznutzen  von  Insulin Glargin  bzw.  Insulin  Detemir  gegenüber  Humaninsulin im  Rahmen einer intensivierten  Insulintherapie gibt. Dies gelte auch für den Vergleich der beiden Insulinanaloga untereinander. Damit trifft die lang wirkenden Analoginsuline das gleiche Schicksal wie bereits im Sommer 2006 die kurzwirksamen. Bei Letzteren kam es jedoch nach dem entsprechenden G-BA-Beschluss schnell zu Rabattverhandlungen zwischen den Herstellern und Krankenkassen, sodass auf die Analoginsuline eingestellten Patienten vielfach von einer Umstellung verschon blieben.

Der vom  G-BA  gefasste  Beschluss zu lang wirkenden Insulinanaloga wird nun dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.


Kirsten Sucker-Sket