Leitlinie “Dermokosmetika gegen Hautalterung“

Mehr Transparenz bei Anti-Aging-Kosmetika

Berlin - 25.03.2010, 12:24 Uhr


Am 24. März wurde auf der Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. die neue Leitlinie “Dermokosmetika gegen vorzeitige Hautalterung“ vorgestellt. Auch für die Kosmetikberatung in der Apotheke kann sie Hilfestellung geben, wenn es darum geht, Produkte mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit zu empfehlen.

Erstellt wurde die Leitlinie von der Fachgruppe Dermokosmetik der GD unter der Leitung von Dr. Tatjana Pavicic, ästhetische Dermatologin an der Ludwig-Maximilians-Universität München. „Anlass für die kritische Auseinandersetzung mit Anti-Aging-Kosmetika war die Fülle der entsprechend ausgelobten Produkte, die oftmals einer wissenschaftlichen Grundlage entbehren“, erläuterte Pavicic. Die Fachgruppe sichtete bei der Erarbeitung der Leitlinie wissenschaftliche Datenbanken wie PubMed und andere zugängliche Fachliteratur. Anschließend wurden die Anti-Aging-Wirkstoffe in drei verschiedene Kategorien eingeteilt.

Die erste Hauptkategorie umfasst Wirkstoffe, deren Wirksamkeit in vivo an menschlicher Haut nachgewiesen wurde. Innerhalb dieser Kategorie nahm man eine weitere Unterteilung vor – je nachdem, ob der Wirksamkeitsnachweis in placebokontrollierten Doppelblindstudien (PKDB-Studien) oder in sonstigen mit objektivierbaren Methoden durchgeführten Studien erbracht wurde. Zur ersten Unterkategorie gehören Vitamin A und -Derivate, Vitamin C, Alpha-Liponsäure und Polypeptide. In die zweite Unterkategorie wurden Vitamin E, Niacinamid (Vitamin B3), 2-Dimethylaminoethanol, Phytohormone und Hyaluronsäure und Derivate aufgenommen, für die noch keine Ergebnisse aus PKBD-Studien vorliegen. Der zweiten Hauptkategorie wurden Wirkstoffe zugeordnet, für die lediglich in vitro „hautverjüngende“ Stoffwechseleffekte gezeigt werden konnten (Coenzym Q10, pflanzliche Polyphenole). Die dritte Hauptkategorie umfasst ausgelobte Wirkstoffe, für die es in der wissenschaftlichen Literatur noch keine Wirksamkeitsnachweise gibt. Dabei handelt es sich häufig um patentgeschützte firmenspezifische Stoffe oder Stoffgemische.

„Ich wünsche mir, dass unsere Leitlinie ein Schneeball auf der Spitze eines Berges ist , der eine Lawine auslöst in den Köpfen von Hautärzten, Kosmetikern, Apothekern und auch bei der produzierenden und bewerbenden Dermokosmetika-Industrie“, resümierte Pavicic.

Ein ausführlicher Bericht über die Leitlinie folgt in einer der nächsten DAZ-Ausgaben.


Dr. Claudia Bruhn/DAZ