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Rahmenvertrag
DocMorris kann Herstellerabschläge abrechnen
DocMorris kann seit dem 1. Februar gegenüber pharmazeutischen Unternehmen Herstellerabschläge nach § 130a SGB V geltend machen. Dies ist eine Folge des Beitritts der niederländischen Versandapotheke zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V.
Der Beitritt zum Rahmenvertrag ist seit Januar 2010 rechtswirksam. Ende letzter Woche haben sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) darauf geeinigt, dass DocMorris – entsprechend der Vorgaben des Rahmenvertrags – ab dem 1. Februar 2010 berechtigt ist, die Herstellerabschläge geltend zu machen. Bislang konnte die holländische Apotheke diese Rabatte nicht einfordern. Dies hatte erst im Dezember 2009 das Bundessozialgericht entschieden.
Siehe hierzu auch:
Berlin - 13.04.2010, 13:48 Uhr