Bonus-Systeme/Arzneimittelpreisverordnung

BGH entscheidet im August

Karlsruhe - 15.04.2010, 18:46 Uhr


Über zwei Stunden hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag über die Fragen verhandelt: Dürfen Apotheken Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren? Und: Gilt

In der Verbundsache stehen gleich sechs Urteile von vier unterschiedlichen Oberlandesgerichten zur Revision an. Besonders brisant ist das Verfahren gegen die niederländische Europa Apotheek in Venlo zur Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandapotheken. Das Bundessozialgericht hatte noch in einem Urteil vom 28. Juli 2008 unter Hinweis auf das „Territorialprinzip“ eine Bindung ausländischer Apotheken an das deutsche Preisrecht verneint. Damals war es um die sozialgesetzliche Beurteilung des Herstellerabschlags gegangen. In seiner rechtlichen Einführung bezeichnete der BGH-Vorsitzende Professor Joachim Bornkamm diese Entscheidung des obersten Sozialgerichts als „nicht so ohne Weiteres nachvollziehbar“. Dies könnte darauf hinweisen, dass nach Auffassung der Karlsruher BGH-Richter auch niederländische Versandapotheken, die Medikamente nach Deutschland versenden, das arzneimittelrechtliche Preisbindungsgebot zu beachten haben. In diesem Fall müsste der Zivilsenat den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe anrufen. Der Gemeinsame Senat würde dann das letzte Wort zur Geltung der Arzneimittelpreisverordnung beim grenzüberschreitenden Versandhandel mit Arzneimitteln sprechen.


Dr. Christian Rotta