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Hustenstiller mit Missbrauchspotenzial
Berichte über Dextromethorphan-Missbrauch häufen sich
Dass Dextromethorphan (DXM) kein harmloser Hustenstiller ist, darauf ist in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen worden. Eine im Jahr 2007 durchgeführte Umfrage
Dextromethorphan ist zur symptomatischen Behandlung von Reizhusten zugelassen und ist nach wie vor in Deutschland lediglich apothekenpflichtig. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung sei der Wirkstoff sicher und unbedenklich, so das BfArM. Bei Überdosierungen, insbesondere bei massiver Überdosierung im Rahmen einer missbräuchlichen Anwendung, muss jedoch mit schwerwiegenden und zum Teil lebensbedrohlichen Nebenwirkungen wie ausgeprägten Tachykardien, massivem Blutdruckanstieg, Atemnot und komatösen Zuständen gerechnet werden.
2007 hatten die Düsseldorfer Pharmakologin Prof. Dr. Stefanie Läer und ihre Mitarbeiter Berichte über millionenfachen Missbrauch in den USA und entsprechende FDA-Warnungen zum Anlass genommen, sich die Situation in Deutschland näher anzuschauen. In der Deutschen Apotheker Zeitung berichteten sie über Recherchen im Internet. Diese hatten einen Einblick in eine erschreckend große Gemeinschaft von jungen Menschen ergeben, die dort ihre Rauscherfahrungen über „DEX“ austauschen. Eine Umfrage bei Giftnotrufzentralen ergab jedoch keine Hinweise auf einen Missbrauch in großem Stil.
Im Jahr 2009 sind dem BfArM nun vor allem von Apothekern vermehrt Fälle gemeldet worden, in denen insbesondere Jugendliche größere Mengen DXM teilweise wiederholt erwerben wollten. Dies lasse eine missbräuchliche Verwendung vermuten, so das BfArM. Das BfArM bittet daher um eine erhöhte Aufmerksamkeit, wenn DXM wiederholt oder in ungewöhnlich großen Mengen in Apotheken verlangt wird. Es empfiehlt, dextromethorphanhaltige Arzneimittel nach Möglichkeit nicht an Jugendliche abzugeben und rezeptfreie Alternativpräparate zur Hustenstillung anzubieten. Das BfArM kündigt an, die weitere Entwicklung der Berichtszahlen sowie weitere Informationen zum Missbrauch von DXM intensiv zu beobachten und lässt durchblicken, dass es gegebenenfalls weitere Schritte einleiten werde.
Stuttgart - 16.04.2010, 12:34 Uhr