Rösler (FDP) stoppt G-BA

Kassen müssen Lantus und Levemir vorerst weiter bezahlen

Berlin - 01.06.2010, 14:15 Uhr


Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) stoppt Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Die hochpreisigen

Der gemeinsame Bundesausschuss hatte mit Beschluss vom März diese langwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung der Zuckerkrankheit aus dem Leistungskatalog streichen wollen. Begründung: Die neuen Mittel seien zu teuer und daher unwirtschaftlich. Doch das Bundesgesundheitsministerium ist mit der Begründung nicht zufrieden und hat den G-BA jetzt aufgefordert, seine Begründung zu überprüfen und zu rechtfertigen. Nach Ansicht von Röslers Ministerium ist nicht nur der Apothekenabgabepreis für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit maßgeblich, sondern die gesamten Behandlungskosten wie beispielsweise die Anzahl der notwendigen Arztbesuche.

Den beiden Herstellern der neuartigen Diabetes-Medikamente mit den Markennamen Lantus und Levemir, Sanofi-Aventis und Novo Nordisk, bleiben damit zunächst Umsatzeinbußen in zweistelliger Millionenhöhe erspart. Sanofi-Aventis setzte in Deutschland zuletzt 130 Millionen Euro mit Lantus um. 400.000 der 1,8 Millionen auf Insulin angewiesenen Zuckerpatienten in Deutschland erhalten inzwischen Lantus statt herkömmlichen Insulins.

Der GBA hatte im März entschieden, dass Lantus und Levemir nur noch von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden dürfen, wenn sie nicht teurer sind als herkömmliches Insulin, da ein Zusatznutzen nicht erkennbar sei. Die Preisdifferenz zu Insulin bezifferte der B-GA auf bis zu 70 Prozent.

Der im Bundesgesundheitsministerium zuständige Abteilungsleiter, Ulrich Orlowski, forderte den G-BA auf, die Wirtschaftlichkeit von Lantus genauer zu untersuchen. Ein höherer

Apothekenverkaufspreis reiche als Beleg für Unwirtschaftlichkeit alleine nicht aus. Möglicherweise ersparte Arztbesuche oder Klinikaufenthalte müssten berücksichtigt werden. Bis zu Klärung der Meinungsverschiedenheiten zwischen G-BA und Bundesgesundheitsministerium müssen die gesetzlichen Krankenkassen die beiden Diabetes-Mittel weiterhin bezahlen – möglicherweise bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung.


Lothar Klein