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Neue Apothekenbetriebsordnung
Verschärfung der Aufsichtspflicht gegenüber PTAs geplant
Der vorläufige Entwurf zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sieht eine Verschärfung der Aufsicht von PTAs vor: In Zukunft soll eine PTA jede Verschreibung vor der Abgabe des Arzneimittels einem Apotheker zur Prüfung vorlegen müssen. Dagegen läuft der Bundesverband der PTA (BVpta) Sturm:
In § 17 ApBetrO heißt es in der derzeit noch gültigen Fassung, dass der Apothekenleiter die Befugnis zum Abzeichnen von Verschreibungen auf pharmazeutisch-technische Assistenten übertragen kann. In Fällen von Verschreibungen, bei denen ein für den Abgebenden erkennbarer Irrtum vorliegt, die nicht lesbar sind oder bei denen sich sonstige Bedenken ergeben, muss die PTA die Verschreibung vor der Abgabe der Arzneimittel einem Apotheker vorlegen. Gleiches gilt für Verschreibungen, die nicht in der Apotheke verbleiben. In allen übrigen Fällen genügt die Vorlage „unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel".
Der vorläufige Entwurf zur neuen ApBetrO schränkt hier ein: „Der pharmazeutisch-technische Assistent oder die pharmazeutisch-technische Assistentin hat die Verschreibung vor der Abgabe der Arzneimittel einem Apotheker oder einer Apothekerin vorzulegen", heißt es nun. Die Aufsichtspflicht des Apothekers soll damit verschärft werden..
Für den BVpta geht der Entwurf in die falsche Richtung. „Diese Verschärfung des bisher geltenden Rechts geht am Apothekenalltag völlig vorbei“, kommentiert die BVpta-Vorsitzende Sabine Pfeiffer die entsprechende Passage gegenüber DAZ.online.. „Wir sind mit dem Gesetzgeber einer Meinung, dass die Rolle der unabhängigen Apotheke gestärkt werden muss. Dies sollte aber mit dem nötigen Augenmaß geschehen“, so Pfeiffer. Und weiter: „Derzeit erfolgen 80 Prozent aller Arzneimittelabgaben durch PTA. Würde die Regelung so umgesetzt, wäre die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln massiv gefährdet.“ Pfeiffer schlägt stattdessen vor, die Ausbildung der PTA von zwei auf drei Jahre zu verlängern und noch weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den Beruf zu schaffen. Statt der Formulierung „unter Aufsicht des Apothekers“ sollte die PTA „in Kooperation mit dem Apotheker“ auf dessen Weisung tätig werden können. Das würde auch die Attraktivität des PTA-Berufes deutlich verbessern. In diesem Sinne hatte auch ein vom BVpta in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Kieler Sozialrechtlers Professor Dr. Gerhard Igl argumentiert.
Berlin - 28.06.2010, 20:32 Uhr