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G-BA-Beschluss veröffentlicht
Lang wirkende Insulinanaloga für viele Diabetiker nicht mehr auf Rezept
Der G-BA-Beschluss, der die Verordnung der lang wirkenden Insulinanaloga Insulin Glargin (Lantus®) und Insulin Detemir (Levemir®) bei Typ-2-Diabetes in Zukunft nur noch zu Lasten der GKV erlaubt, wenn die Analoga nicht teurer sind als Humaninsulin, tritt zum 15. Juli 2010 in Kraft. Im
Der G-BA-Beschluss zu den lang wirkenden Insulinanaloga wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit zum 15. Juli 2010 rechtskräftig. Um den Vorgaben des Beschlusses nachzukommen, hatte Sanofi Aventis Mehrwertverträge für Insulin Glargin angeboten, Novo Nordisk für Insulin Detemir sogenannte Versorgungswahlverträge. Bis zum 1. Juli 2010 hatten rund 75% aller Kassen (65% aller Versicherten) Mehrwertverträge mit Sanofi Aventis abgeschlossen. Typ-2-Diabetikern dieser Kassen kann damit Insulin Glargin weiter oder neu verordnet werden. Novo Nordisk teilt mit, dass mit den bereits bestehenden Versorgungswahlverträgen die Verordnungsfähigkeit von Insulin Detemir für 61% aller gesetzlich Versicherten gewährleistet ist.
Insgesamt werden zurzeit rund 500 000 gesetzlich versicherte Typ-2-Diabetiker mit Insulin Glargin oder Insulin Detemir behandelt, davon rund 400 000 mit Insulin Glargin. Die Krankenkassen, die Mehrwert- oder Versorgungswahlverträge abgeschlossen haben, werden auf den Internetseiten von Sanofi Aventis (www.sanofi-aventis.de) und Novo Nordisk (www.novonordisk.de) veröfffentlicht.
Hintergrundinformationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der DAZ.
GKV-Beschluss: Hersteller garantieren Kostenneutralität für Insulinanaloga. DAZ 28/2010 S. 28 - 29
Stuttgart - 14.07.2010, 16:44 Uhr