Der Zusatzbeitrag und seine Folgen

Gesundheitsreform schafft neues Haushaltsloch

Düsseldorf - 21.07.2010, 11:24 Uhr


Auf den ersten Blick besteht die geplante Reform der GKV-Einnahmenseite mit dem neuen ungedeckelten Zusatzbeitrag aus eher kleinen Maßnahmen. Doch dieser Schein trügt

Das „Handelsblatt“ untersuchte in seiner Ausgabe vom 19. Juli, welche großen Folgen der Zusatzbeitrag - die vermeintlich „kleine“ Kopfpauschale - für den Bundeshaushalt haben dürfte. Ein zentrales Problem besteht darin, dass der allgemeine Beitragssatz bei 15,5 Prozent eingefroren wird, während die Ausgaben langfristig weiter steigen werden. Für seine Berechnungen unterstellt das „Handelsblatt“ im Einklang mit der Bundesregierung, dass die Beitragseinnahmen der Krankenkassen jährlich um 1,5 Prozent steigen, die Ausgaben jedoch um 3 Prozent. Die Differenz muss durch den Zusatzbeitrag ausgeglichen werden. Rösler erwartet für 2012 durchschnittliche Zusatzbeiträge von acht Euro monatlich. Für 2014 wären es bereits 16 Euro monatlich oder für alle GKV-Versicherten 10 Milliarden Euro im Jahr. Daraus folgt das nächste Problem. Denn nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können Krankenkassenbeiträge seit 2010 von der Steuer abgesetzt werden. Das „Handelsblatt“ kalkuliert daraufhin für 2014 Steuerausfälle von 2,1 Milliarden Euro durch den Zusatzbeitrag. Außerdem muss der neu eingeführte Sozialausgleich für die Zusatzbeiträge aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Rösler habe bei der Vorstellung der Reformeckpunkte angedeutet, dass dafür etwa 900 Millionen Euro im Jahr 2014 aufzubringen wären, heißt es im „Handelsblatt“. Für die Folgejahre würden Experten jährlich einen Anstieg des Sozialausgleichs um eine Milliarde Euro erwarten. - Doch dann soll der Bund mit einem rigiden Sparkurs das bestehende Haushaltsdefizit abbauen. Der Zusatzbeitrag würde dies weiter erschweren.

Soweit die Analyse im „Handelsblatt“. - Weitere Überlegungen zu den Folgen des neu geregelten Zusatzbeitrages finden Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der AZ.


Thomas Müller-Bohn