Sibutramin-haltige Schlankheitsmittel

Regierungspräsidium warnt vor Internet-Arzneimitteln

Darmstadt - 28.07.2010, 15:35 Uhr


Erneut warnen Überwachungsbehörden vor Sibutramin-haltigen Arzneimitteln, die als Schlankheitsmittel über das Internet vertrieben werden. Anlass gibt eine Überprüfung sichergestellter Erzeugnisse aus China und Indonesien durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Es handelt sich um die angeblich rein pflanzlichen Schlankheitsmittel „LAMI“, „Reduce Weight Fruta Planta“ und „La Jiao Shou Shen“, die alle in Kapselform angeboten werden. Die aktuellen amtlichen Untersuchungen haben teilweise erhöhte Dosierungen des verschreibungspflichtigen Wirkstoffes bis zum doppelten der zugelassenen Dosis ergeben. In einer untersuchten Probe wurde als weiterer Wirkstoff Phenolphthalein nachgewiesen, welcher früher als Abführmittel verwendet wurde, inzwischen aber wegen seiner möglicherweise krebserzeugenden Wirkung in Arzneimitteln keine Verwendung mehr findet. Bereits in der Vergangenheit haben Aufsichtsbehörden vor falsch deklarierten Schlankheitsmitteln gewarnt. Die Präparate tauchen unter immer neuen Namen auf den Webseiten zweifelhafter Internet-„Apotheken“ auf.

Der Darmstädter Regierungspräsident Johannes Baron, dessen Behörde für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in ganz Hessen verantwortlich zeichnet, warnte anlässlich der aktuellen Ereignisse eindringlich vor dem Bezug von Arzneimitteln aus dubiosen Quellen: „Skrupellose Geschäftemacher gefährden die Gesundheit, indem sie vermeintlich harmlose Schlankheitsmittel mit gefährlichen Wirkstoffen versetzen“. Selbst Internetseiten, die für den Verbraucher „inländisch“ erschienen, entpuppten sich bei genauerem Hinsehen oder gar erst nach der Bestellung als Angebote ausländischer Unternehmen. Neben der Gefahr, qualitativ minderwertige oder gar lebensbedrohliche Arzneimittel zu erhalten, begehe die bestellende Person in der Regel auch noch einen Gesetzesverstoß, denn die Einfuhr von Arzneimitteln aus Ländern außerhalb der EU sei grundsätzlich verboten, betonte Baron.

Die Einnahme des wegen erheblicher Nebenwirkungen in der EU seit Anfang des Jahres nicht mehr vertriebenen Sibutramin durfte schon bisher nur unter ärztlicher Überwachung erfolgen. Die bekannten Nebenwirkungen umfassen zahlreiche Beschwerden von Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Taubheitsgefühlen, Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen. Der Stoff darf auf keinen Fall eingenommen werden bei Schilddrüsenüberfunktion, Angina pectoris, Schlafstörungen, Bluthochdruck, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen und Störungen der Leber- und Nierenfunktion oder bei paralleler Einnahme von Antidepressiva und Neuroleptika. Das Regierungspräsidium verwies auf Studien, denenzufolge Sibutramin vor allem für Herz-Kreislauf-Patienten ein deutlich erhöhtes Herzinfarkt-Risiko birgt; eine US-Studie liste 34 Todesfälle durch den Arzneistoff auf.


Kirsten Sucker-Sket