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Gleiche Arzneimittelpreise für GKV und PKV
vfa-Chefin Yzer: Das ist ein Systembruch
Die Übertragung der von der Bundesregierung geplanten Sparmaßnahmen bei Arzneimitteln von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Privatpatienten hat die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa), Cornelia Yzer, als
In der GKV gelten viele gesetzliche Regelungen, die damit gerechtfertig würden, dass dies ein Solidarsystem sei, sagte Yzer. Wenn jetzt die private Krankenversicherung diese Regulierungen auch für sich beanspruche, dann müsse sich der Privatversicherte fragen lassen, worin die Vorteile seiner teureren Versicherung noch bestünden.
Es sei natürlich problematisch, wenn die PKV jetzt ein Gleichziehen in der Preispolitik mit der GKV fordere und auf der anderen Seite aber Schutzzäune gegen die gesetzlichen Krankenkassen hochziehen wolle. „Da stellen sich verfassungsrechtliche Fragen, die gelöst werden müssen“, sagte Yzer. Die vfa-Hauptgeschäftsführerin wollte sich noch nicht festlegen, ob sie den Arzneimittelherstellern zu einer Verfassungsklage gegen den Eingriff in die freie Preisbildung empfehlen werde. Zunächst müsse man die konkrete Gesetzgebung abwarten: „Dann wird über Klagen entschieden.“
Der wirtschaftliche Schaden für die Arzneimittelhersteller lasse sich noch nicht exakt beziffern. Man müsse zunächst wissen, wie die künftigen Preisverhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellern konkret ausgestaltet würden. Insbesondere die Wirkung der frühen Kosten-Nutzen-Bewertung für neue Arzneimittel sei nicht zu einzuschätzen.
Yzer wies die Vermutung zurück, dass bei Arzneimitteln für Privatpatienten und GKV-Versicherte erhebliche Preisunterschiede bestünden: „Die gibt es nicht.“ Die Arzneimittelpreisverordnung regele für alle Versicherten die Arzneimittelpreise gleichermaßen. Unterschiede bestünden nur, „wenn Rabatte ausgehandelt wurden“. Die PKV habe seit langem selbst Rabattverhandlungen mit den Herstellern führen können. Dies aber nicht getan.
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Berlin - 10.09.2010, 14:03 Uhr