Depression

Reboxetin nicht mehr auf Kassenkosten

Berlin - 16.09.2010, 15:30 Uhr


Arzneimittel zur Behandlung der Depression mit dem Wirkstoff Reboxetin sind künftig nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag beschlossen und damit eine

„Die Nutzenbewertung ergab für Reboxetin keine Belege für einen Nutzen im Vergleich zu einem Placebo in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Depressionen. Im Vergleich zu anderen Arzneimitteln wurde in Studien sogar eine Unterlegenheit von Reboxetin belegt. Zudem ergaben sich auch Belege für Gesundheitsschädigungen von Patientinnen und Patienten durch Nebenwirkungen“, sagte Dr. Rainer Hess, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des G-BA-Unterausschusses Arzneimittel.

Aufgrund dieses eindeutig negativen Ergebnisses der Nutzenbewertung habe der G-BA beschlossen, Reboxetin-haltige Arzneimittel nur noch ausnahmsweise in medizinisch gut begründeten Einzelfällen zur Verordnung zu Lasten der GKV zuzulassen. Patientinnen und Patienten würden damit vor einer potenziell schädlichen Behandlung ohne Nutzen geschützt. Hess betonte, dass zur medikamentösen Behandlung von Depressionen eine Vielzahl anderer Wirkstoffe zur Verfügung stehe, deren Nutzen besser belegt sei und die deshalb in der Versorgung Vorrang haben müssten.

Der Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium nun zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung mit dem ersten Tag des Monats im übernächsten Quartal nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Kirsten Sucker-Sket