AMNOG-Anhörung

Krankenhaus-Apotheken fordern Preisstopp und Zwangsrabatt

Berlin - 21.09.2010, 12:08 Uhr


Auch die Krankenhausapotheken wollen von den Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich profitieren. Zur AMNOG-Anhörung fordert der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker Zwangsrabatt, Preisstopp und die Ergebnisse der künftigen Preisverhandlungen für neue Medikamente auf die ambulante und stationäre Arzneimittelversorgung in Kliniken zu übertragen.

Anderenfalls werde dies „dazu führen, dass die Hersteller im stationären Sektor höhere Preise durchsetzen als im ambulanten Sektor. Die jüngst von einigen Herstellern als Reaktion auf das GKV-Änderungsgesetz betriebene Praxis der „Preisschaukel“ zeigt, dass es sich hier um ein realistisches Szenario handelt“, warnen die Verbände in ihrer Stellungnahme zur AMNOG-Anhörung. „Deshalb müssen für neue patentgeschützte Arzneimittel die Herstellerabgabepreise auch im Krankenhaussektor gedeckelt werden.“

Die entsprechende gesetzliche Regelung sollte festlegen, dass die Pharmaunternehmen den Krankenhäusern maximal einen Preis in der Höhe berechnen dürfen, den sie im vertragsärztlichen Bereich nach Abzug aller Rabatte erzielen. Weiterhin müssten Versäumnisse aus dem GKV-Änderungsgesetz nachgeholt werden. Der 16 Prozent-Zwangsrabatt und das Preismoratorium müssten auch für die Einkaufspreise der Krankenhausapotheken für stationär eingesetzte Arzneimittel gelten.

Zudem fordern die Krankenhausapotheken Einfluss auf die mit den künftigen Preisverhandlungen einhergehenden Nutzenbewertungen neuer Arzneimittel. Das geplante Verfahren zur Initiierung von Nutzenbewertungen bzw. Kosten-Nutzen-Bewertungen sei alleine auf den G-BA bzw. auf die Kassen und die Pharma-Industrie ausgerichtet. Es fehle eine Öffnung für klinisch-wissenschaftlich initiierte Versorgungsforschung, kritisiert der ADKA.  Notwendig sei deshalb ein Antragsrecht beim G-BA für unabhängige, wissenschaftsgetriebene Nutzen- bzw. Kosten-Nutzen-Bewertungen sowie eine adäquate Finanzierungsregelung für solche Studien.

Neben der klinischen Expertise der Ärzte sollte auch das pharmazeutische Know-how der Krankenhausapotheker bei Nutzen- sowie Kosten-Nutzenbewertungen einfließen, heißt es weiter. „Unbedingt empfehlenswert“ seien umfassende Beteiligungsmöglichkeiten der Krankenhausapotheker in den einschlägigen Gremien und Verfahren.


Lothar Klein