GKV-Finanzierungsgesetz

Verschiebebahnhof in letzter Minute

Berlin - 21.09.2010, 11:50 Uhr


Jetzt sollen die Beitragszahler Hartz IV-Empfänger subventionieren und deren Zusatzbeiträge bezahlen. Kurz vor der Zustimmung des GKV-Finanzierungsgesetzes durch das Bundeskabinett am Mittwoch verständigten sich Finanz-, Arbeits- und Gesundheitsministerium auf diesen „Verschiebebahnhof“ von der Steuer- in die Sozialkasse.

Ursprünglich sollten die künftig anfallenden Zusatzbeiträge für die ca. 2,5 Millionen Hartz IV-Empfänger aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Dagegen hatte sich aber Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wegen der anstehenden Reform der Hartz IV-Sätze rechnet das Arbeits- und Sozialministerium ohnehin mit zusätzlichen Ausgaben. Der „Verschiebebahnhof“ wurde daher auf Initiative des Arbeits- und Sozialministeriums vereinbart.

 Jetzt sollen die künftigen Zusatzbeiträge für Hartz IV-Empfänger aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt werden. Die Reserve speist sich im Wesentlichen aus den mit der GKV-Finanzreform steigenden Beitragsgeldern der Versicherten. Die Höhe der zusätzlichen Last für den Gesundheitsfonds hängt von der künftigen Entwicklung der Zusatzbeiträge ab. Beim für 2014 von Experten erwarteten Zusatzbeitrag von 16 Euro monatlich müssten die Beitragszahler knapp 500 Millionen Euro extra bezahlen.


Lothar Klein