Rabattverträge

Schmerzexperte: Opioide von Austauschpflicht ausnehmen

Mannheim - 07.10.2010, 08:35 Uhr


Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie fordert, starke Opioide von der Rabatt-Austauschpflicht auszunehmen. Ein solch ausschließlich ökonomisch und nicht medizinisch begründeter Austausch von stark wirksamen Schmerzmitteln mache die Schmerzpatienten zu den Verlierern im Gesundheitssystem.

DGS-Präsident Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe betonte anlässlich des Deutschen Schmerzkongresses in Mannheim, dass die Einstellung von Patienten mit starken Schmerzen auf die für sie wirksame und verträgliche individuelle Arzneimitteltherapie meist ein mehrstufiger und sensibler Prozess sei. Deshalb seien starke Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, für den Austausch eines Präparates gegen ein anderes aufgrund von Rabattverträgen zwischen Krankenkasse und Arzneimittelhersteller eine kritische Substanzklasse. „Selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis treten – bedingt durch unterschiedliche Technologien der Arzneimittelzubereitung – zwischen den verschiedenen Medikamenten erfahrungsgemäß erhebliche Unterschiede in der Wirkung auf“, so Müller-Schwefe. Durch die Umstellung von einem Präparat auf ein anderes werd das aufwändig gefundene Therapiegleichgewicht zerstört. Der Patient habe vermehrt Schmerzen, sei verunsichert und müsse neu eingestellt werden.

Dass ein medizinisch nicht begründeter Austausch dem Behandlungserfolg und damit dem Patientenwohl schadet und sich letztlich auch für das Gesundheitssystem nicht rechnet, sieht Müller-Schwefe durch eine Studise mit 424 Schmerzpatienten im ersten Jahr nach der Einführung der Austauschpflicht belegt: Der Schmerzexperte und seine Kollegen sahen hier, dass der Austausch durch ein wirkstoffgleiches Opioid bei 76 Prozent der Patienten zu einer deutlich erhöhten Schmerzintensität führte. „Die erzielbare Einsparung an Tagestherapiekosten war minimal“, so Müller-Schwefe. Meist sei die Therapie durch eine zusätzliche Bedarfsmedikation und/oder mehrfache Wechsel des Medikamentes sogar teurer geworden. Damit hätten sich die erzwungenen medikamentösen Umstellungen als unwirtschaftlich und ineffizient erwiesen, so der DGS-Präsident.

Die DGS sieht sich mit ihrer Forderung, Betäubungsmittel aus der Austauschpflicht herauszunehmen, auf einer Linie mit den anderen in der Schmerztherapie engagierten Fachgesellschaften und Patientenverbänden sowie der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).



Kirsten Sucker-Sket