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GKV-Finanzreform
Acht Länder gegen die Reform
Acht Bundesländer meutern gegen die geplante schwarz-gelbe GKV-Finanzreform. Sie werden am kommenden Freitag – wenn der Gesetzentwurf im Plenum des Bundesrats beraten wird – einen Antrag einbringen, der grundlegende Veränderungen einfordert.
Mit einem gemeinsamen Antrag im Bundesrat lehnen die Länder Berlin, Bremen,Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg den Gesetzentwurf für das GKV-Finanzierungsgesetz ab. Aus Sicht dieser Länder verfehlt er das Ziel einer nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung. Sie fordern die Bundesregierung daher auf, unverzüglich einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem sicherstellt, dass der Charakter der GKV als ein bundesweites Solidarsystem erhalten bleibt, keine unsozialen Kopfpauschalen eingeführt werden und am System einkommensabhängiger Beiträge grundsätzlich festgehalten wird. Zudem müsse das System der Zusatzbeiträge in ein für Versicherte und Krankenkassen praktikables und gerechtes System überführt werden; auch sei generell zur paritätischen Finanzierung zurückzukehren. Zudem müssten neue bürokratische Lasten für alle Beteiligten im Gesundheitswesen vermieden werden. Dazu zählen die Antragsteller insbesondere Maßnahmen, die die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen „automatisch in die Höhe treiben“ wie zum Beispiel der Sozialausgleich und die vorgesehene Einzelkontenführung für Zusatzbeiträge. Zudem wollen die acht Länder sichergestellt wissen, dass am Sachleistungsprinzip festgehalten wird,
„Unser Gesundheitssystem braucht endlich eine solide finanzielle Basis. Dafür müssen die Grundsäulen einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung gefestigt und verstärkt werden“, erläuterte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) den Antrag. Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung weise genau in die Gegenrichtung: Er verschärfe das soziale Ungleichgewicht und befördere die Spaltung der Gesellschaft. Er schwäche zudem die GKV und fördere die Privaten Versicherungen.
Ob die acht Bundesländer wirklich etwas mit ihrem Antrag erreichen können, bleibt indes fraglich. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Reformgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Im Juli hatte die SPD in Erwägung gezogen, gegen diese Einschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.
Berlin - 14.10.2010, 16:01 Uhr