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Neues Merkblatt
EHEC-Infektionen bei Kindern
Infektionen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) können schwere, blutige Durchfallerkrankungen verursachen. Jetzt informiert ein neues Verbrauchermerkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) über den Schutz vor diesen Infektionen.
EHEC produzieren Zellgifte (Shigatoxine bzw. Verotoxine) und können dadurch beim Menschen schwere Erkrankungen auslösen. Gefährdet sind vor allem Säuglinge, Kleinkinder sowie ältere und abwehrgeschwächte Menschen.
Die Keime kommen natürlicherweise im Verdauungstrakt von Wiederkäuern vor, zum Beispiel bei Rindern, Schafen und Ziegen, ohne dass diese selbst erkranken. EHEC aus landwirtschaftlichen Nutztieren gelangen häufig bereits beim Melken oder Schlachten in die Milch oder auf das Fleisch. Außerdem scheiden die Tiere die Bakterien mit dem Kot aus. Da EHEC relativ unempfindlich sind, können sie in der Umwelt, im Boden und im Wasser wochenlang überleben. Über verunreinigtes Wasser und durch Düngen mit Gülle oder Mist können auch pflanzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse mit EHEC belastet sein. Der Keim kann aber auch durch Fehler in der Nahrungsmittelzubereitung und unzureichende Küchenhygiene in andere verzehrsfertige Lebensmittel gelangen. Auch EHEC-infizierte Menschen und Tiere scheiden den Keim aus und können so Infektionen übertragen. Weitere Risikofaktoren sind der Kontakt mit EHEC beim Baden in natürlichen Gewässern, die durch Tierkot verschmutzt sind. Für kleine Kinder spielen außerdem durch Fäkalien verschmutzte Planschbecken oder Buddelsand eine Rolle als Infektionsquelle.
In Deutschland werden pro Jahr etwa 900 EHEC-Fälle registriert. Weil EHEC-Bakterien vor allem bei Wiederkäuern vorkommen, müssen Milch und Fleisch dieser Tierarten vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden. Kleine Kinder sollten diese Lebensmittel nicht roh oder unbehandelt zum Verzehr bekommen. Tiefgefrieren garantiert hingegen nicht, dass ein Lebensmittel vollständig frei von EHEC wird.
Um EHEC-Infektionen zu vermeiden, empfiehlt das BfR Verbrauchern: Fleisch und Hackfleisch von Wiederkäuern vor dem Verzehr ausreichend zu erhitzen (mindestens 70°C für zwei Minuten im Inneren des Fleisches); Rohmilch vor dem Verzehr abzukochen; Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abzutrocknen (mindestens vor der Zubereitung von Speisen, nach Kontakt mit Tieren oder rohem Fleisch, vor dem Essen); rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, verschiedene Bretter, Teller, Messer und Zangen benutzen; Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit rohem Fleisch, dessen Verpackungen oder Tauwasser sofort gründlich reinigen und abtrocknen; Lappen und Handtücher nach der Zubereitung von rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60°C waschen.
Menschen, die zu einer der Risikogruppen gehören, sollten darüber hinaus wissen, dass EHEC-Bakterien aufgrund der fehlenden Wärmebehandlung auch in streichfähigen Rohwürsten, zum Beispiel Zwiebelmettwurst, Teewurst, Braunschweiger, und in Rohmilchkäse vorkommen können. Diese Lebensmittel sollten sie vorsichtshalber meiden. Verpackter Käse aus Rohmilch muss mit dem Wortlaut „mit Rohmilch hergestellt“ gekennzeichnet werden. Es ist außerdem ratsam, rohes Gemüse und Obst vor dem Konsum zu schälen oder wenigstens gründlich zu waschen.
Das BfR-Merkblatt „Schutz vor EHEC-Infektionen“ ist kostenlos und kann schriftlich im BfR angefordert werden (publikationen@bfr.bund.de oder Fax 030-18412-4970). Es steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Quelle: Presseinformation des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Berlin, 14. Januar 2011.
Berlin - 22.01.2011, 07:25 Uhr