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Embryonen-Gentests
PID-Gegner legen Gesetzentwurf vor
Paare, die bei künstlichen Befruchtungen einen Gentest machen wollen, können bis zum Sommer auf rechtliche Klarheit hoffen. Dann soll der Bundestag über eine Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in engen Grenzen oder ein Verbot entscheiden.
Mit der PID können bei künstlichen Befruchtungen erzeugte Embryonen aus dem Reagenzglas mit Gentests – vor der Einpflanzung in den Mutterleib – auf mögliche Erbkrankheiten und drohende Behinderungen untersucht werden.
Singhammer gehört zu der Gruppe der Bundestagsabgeordneten, die am Dienstag in Berlin einen fraktionsübergreifenden Entwurf für ein striktes Verbot der PID-Technik vorlegten. „Wir wollen nicht, dass in Deutschland eine Qualitätskontrolle über menschliches Leben zulässig ist“, so der CSU-Politker.
Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gehört zu den PID-Kritikern und warnte: „Wir möchten nicht in einem Land leben, wo Einzelne entscheiden dürfen, welches Leben leben darf und welches nicht.“ In Ländern wie Großbritannien, wo die PID erlaubt sei, gebe es wegen medizinischer Fortschritte eine starke Dynamik, das Verfahren immer weiter auszudehnen. So könnten dort schon Embryos auf ein späteres Brustkrebs-Risiko untersucht werden, sagte Schmidt.
Die Linkspartei-Abgeordnete Kathrin Vogler erklärte, 95 Prozent der Behinderungen bei Neugeborenen seien nicht auf Gendefekte, sondern auf Krankheiten in der Schwangerschaft oder Komplikationen bei der Geburt zurückzuführen. „Auch die PID gibt keine Garantie auf ein gesundes Kind.“
Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) äußerte Verständnis für betroffene Eltern, lehnte aber ein Gesellschaftsbild ab, das sich auf Vater, Mutter und gesundes Kind reduziere. „Auch das Leben mit einem behinderten Kind ist ein lebenswertes Leben – und oft auch ein glückliches Leben“, sagte die Grünen-Politikerin.
Für eine begrenzte Zulassung der PID-Technik sind zwei weitere Gruppen von Abgeordneten, die eigene Gesetzentwürfe erarbeitet haben. Eine Gruppe will die PID nur dann, wenn aufgrund genetischer Vorbelastung der Eltern eine Fehl- oder Totgeburt droht oder mit einem frühen Tod des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres zu rechnen ist. Die andere Gruppe will mögliche Ausnahmen beim PID-Einsatz allein auf die Frage der Lebensfähigkeit des Kindes beschränken.
Der Bundestag ist in dieser Frage tief gespalten. Bei solchen ethischen Grundsatzfragen gibt es traditionell keinen Fraktionszwang, sondern jeder Abgeordnete kann frei entscheiden. Viele Politiker hoffen, dass die PID-Debatte zu einer Sternstunde des Parlaments wird - vergleichbar mit den historischen Beschlüssen über den Abtreibungsparagrafen 218, die Patientenverfügungen oder die Stammzellforschung.
Die Neuregelung ist notwendig, weil der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass nach dem geltenden Recht die umstrittenen Gentests an den nach künstlicher Befruchtung erzeugten Embryonen doch nicht strafrechtlich verboten sind. Die Mehrheit der Experten war bis dahin davon ausgegangen, dass die PID nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1992 gar nicht erlaubt gewesen sei.
Berlin - 08.02.2011, 15:06 Uhr