Sie stuft den Hörsturz nicht mehr als therapeutischen Notfall ein, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Wirksamkeit der verschiedenen medikamentösen Therapieoptionen bislang nicht nachgewiesen ist. Während auf der einen Seite Experten trotzdem dazu raten, bei plötzlichem Hörverlust schnellstmöglich einen Arzt aufzusuchen, wird auf der anderen Seite die Meinung vertreten, dass die Betroffenen zuwarten können.
Mit dem Argument des fehlenden Wirksamkeitsnachweises werden auch die Kosten für eine medikamentöse Therapie in der Regel von den Gesetzlichen Krankenkassen weder bei Hörsturz noch bei Tinnitus übernommen.
Ein unbefriedigender Zustand, der in Arztpraxen und Apotheken für Diskussionen sorgt. In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Apotheker Zeitung stellen wir das Krankheitsbild Hörsturz vor und diskutieren die Möglichkeiten, die dem HNO-Arzt bei GKV- Patienten bei plötzlichen Hörverlust bleiben. Apothekerinnen des Bremer Zentrums für Sozialpolitik geben einen Einblick in die Argumentation, warum gesetzlich versicherte Tinnitus- und Hörsturz-Patienten Medikamente wie Rheologika immer öfter auf Privatrezept erhalten.
Bilharz C: Hörsturz kein Notfall?
DAZ 2011, Nr. 10, S. 56 – 61
Rosanowski F: Hörsturz: ein therapeutischer Eilfall!
DAZ 2011, Nr. 10, S 60
Dicheva S et al.: Nicht auf Rezept: Wenn Tinnitus und Hörsturz zu Privatsache werden.
DAZ 2011, Nr. 10, S. 62 - 63
09.03.2011, 16:25 Uhr