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Streit um Copaxone
EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Teva
Die EU-Kommission hat gegen Teva eine Geldbuße in Höhe von 462,6 Millionen Euro verhängt. Sie ist überzeugt, dass das Pharmaunternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat, um den generischen Wettbewerb bei seinem Blockbuster-MS-Arzneimittel Copaxone zu verzögern. Teva will die Entscheidung nicht akzeptieren.
Der global aufgestellte israelische Pharmakonzern Teva, der über verschiedene Tochterunternehmen in Europa tätig ist, hat aus Sicht der EU-Kommission seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Schon 2021 hat sie eine kartellrechtliche Untersuchung gegen das Unternehmen eingeleitet, zu dem auch Ratiopharm aus Ulm gehört. Diesen Donnerstag gab die Brüsseler Behörde bekannt, eine Geldbuße in Höhe von 462,6 Millionen Euro gegen Teva verhängt zu haben.
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Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Kommission wirft dem Konzern vor, den Patentschutz für sein Arzneimittel gegen Multiple Sklerose, Copaxone (Wirkstoff: Glatirameracetat), künstlich verlängert und systematisch irreführende Informationen über ein konkurrierendes Produkt verbreitet zu haben, um dessen Markteintritt zu behindern. Letzteres sei geschehen, obwohl die zuständigen Gesundheitsbehörden das Generikum zugelassen und seine Sicherheit, Wirksamkeit und therapeutische Gleichwertigkeit mit Copaxone bestätigt hatten.
Konkret geht es laut Kommission um die Märkte für Glatirameracetat in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Polen, Spanien und Tschechien. Den dort festgestellten Missbrauch, der sich je nach Staat zwischen vier und neun Jahren abgespielt haben soll, sieht die Behörde als einen einzigen und fortgesetzten Verstoß gegen europäische Wettbewerbsregeln (Art. 102 AEUV). Folge des Verhaltens sei möglicherweise auch gewesen, dass Listenpreise für das Arzneimittel nicht sinken konnten, wodurch die nationalen Gesundheitsbudgets belastet worden seien.
„Die heutige Entscheidung, gegen Teva eine kartellrechtliche Geldbuße wegen Verunglimpfung und Missbrauchs des Patentsystems zu verhängen, bekräftigt das Engagement der Kommission für die Durchsetzung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor. Mit der heutigen Entscheidung trägt die Kommission dazu bei, dass Arzneimittel erschwinglich bleiben, die Auswahl an Behandlungsmöglichkeiten erhalten bleibt und Innovationen zum Nutzen der Patienten und der nationalen Gesundheitssysteme in der EU gefördert werden.“
Gar nicht mit dieser Entscheidung einverstanden ist Teva selbst. Sie beruhe auf juristischen Theorien, die nach Ansicht des Unternehmens „extrem, unbewiesen und faktisch nicht belegt sind“, heißt es in einer Pressemitteilung vom vergangenen Donnerstag. Teva kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. „Das Unternehmen ist zutiefst enttäuscht über diese Entscheidung und arbeitet seit 2019 intensiv mit der Europäischen Kommission zusammen.“
1 Kommentar
EU gegen TEVA
von Jürgen Weinberg am 01.11.2024 um 22:36 Uhr
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