Infektionsschutz

Kabinett verabschiedet strengere Regeln

Berlin - 16.03.2011, 11:21 Uhr


Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Hygienequalität in Krankenhäusern und bei medizinischen Behandlungen zu verbessern.

Die Infektionsrate soll damit deutlich reduziert werden. Der Gesetzentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Mitte Juli 2011 könnte das Gesetz in Kraft treten.

In Deutschland erkranken jährlich 400.000 bis 600.000 Patientinnen und Patienten an Infektionen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme stehen. Zwischen 7500 und 15.000 Menschen sterben jährlich daran. Zwanzig bis dreißig Prozent der Infektionen, so schätzen Experten, wären durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen vermeidbar.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Infektionen durch resistente Erreger verursacht werden, die schwierig zu behandeln sind. Die Infektionsraten mit resistenten Erregern in Deutschland sind im Vergleich zu den Nachbarländern hoch. Die Selektion und Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern ist insbesondere durch eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika vermeidbar.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) bezeichnete den Beschluss als einen „Meilenstein auf dem Weg zu besseren Hygienestandards in Deutschland. Patientinnen und Patienten können sich künftig auf bundesweit einheitliche Kriterien verlassen. Außerdem müssen Krankenhäuser Qualitätsberichte veröffentlichen, in denen die jeweiligen Hygieneergebnisse aufgeführt werden. Damit stärken wir die Informationsrechte der Bürger.“

Vor diesem Hintergrund sehen die Neuregelungen des Entwurfs unter anderem vor:

Alle Länder werden verpflichtet, auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verordnungen zur Infektionshygiene und zur Prävention von resistenten Krankheitserregern in medizinischen Einrichtungen zu erlassen. Diese gelten nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für andere medizinische Einrichtungen wie Pflegeheime. Der Standard der Länderverordnungen wird damit vereinheitlicht.

Der Gesetzentwurf sieht die Einrichtung der „Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) am Robert Koch-Institut vor. Sie soll den Ärztinnen und Ärzten Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und Antibiotika-Therapie unter Berücksichtigung der Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellen.

Von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut gibt es anerkannte Empfehlungen zur Infektionsvermeidung. Die Empfehlungen sollen nun für Ärztinnen und Ärzte rechtsverbindlichen Charakter erhalten. Der rechtsverbindliche Charakter gilt ebenfalls für die Empfehlungen der Kommission ART. Leiterinnen und Leiter von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen werden ausdrücklich dazu verpflichtet, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen durchzuführen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird verpflichtet, in seinen Richtlinien zur Qualitätssicherung geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygienequalität vorzugeben. Darin sollen vor allem Kriterien zur Messung der Hygienequalität festgelegt werden, die eine Bewertung und Vergleichbarkeit der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen. Die Ergebnisse sollen in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser aufgenommen werden und künftig jährlich veröffentlicht werden. Dann können sich Patienten gezielt über die Hygienequalität in einzelnen Krankenhäusern informieren.


Lothar Klein