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Betrug im Gesundheitswesen
KKH-Allianz meldet Rekordschaden
Durch Betrug im Gesundheitswesen ist der Krankenkasse KKH-Allianz im vergangenen Jahr ein Schaden von rund 2,1 Millionen Euro entstanden. Die meisten Fälle betreffen Apotheken – den größten finanziellen Schaden verursachten jedoch Ärzte.
In 949 neuen Betrugsfällen hat die Kasse 2010 ermittelt. In mehr als jedem dritten Fall (348) waren Apotheker ins Visier der Kasse geraten. In 196 Fällen gingen die Ermittler gegen Physiotherapeuten vor. Im Bereich der Ärzte verzeichnete die Kasse 55 Fälle. Es folgten Ermittlungen wegen unzulässiger Zusammenarbeit (51 Fälle) und Fahrtkosten (43 Fälle). Die größte Schadenssumme verbuchte die KKH-Allianz mit 953.000 Euro bei den ärztlichen Leistungen. Auf Platz zwei folgen Apotheken mit 431.000 Euro und Leistungsmissbrauch durch Versicherte mit 189.000 Euro.
Der Vorstandschef der KKH-Allianz, Ingo Kailuweit, führte als Beispiel den Fall einer Apothekerin an, gegen die die Staatsanwaltschaft seit Oktober 2010 ermittelt. Sie steht im Verdacht, die gesetzlichen Krankenkassen um mehrere hunderttausend Euro betrogen zu haben. Dazu habe sie teure Rezepte, etwa über Krebsmedikamente, zu einem Teil des Wertes von Versicherten gekauft. Diese rechnete sie dann mit den Kassen ab – allerdings ohne die Medikamente herauszugeben. Bei den Rezepten handelte es sich sowohl um Fälschungen als auch um Originale.
Angesichts der zu beobachtenden Entwicklungen sieht Kailuweit dringenden Handlungsbedarf: „Die Bilanz zeigt uns, dass sowohl die Ermittlungsbehörden als auch der Gesetzgeber in vielen Punkten gefordert sind. Nur dann können wir dem leider weit verbreiteten Phänomen des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen angemessen begegnen.“ So bedürfe es etwa einer Klarstellung im Gesetz, dass sich ein Vertragsarzt wegen Korruption strafbar machen kann. Die Rechtsprechung entwickelt sich derzeit in diese Richtung – höchstrichterlich ist die Angelegenheit allerdings noch nicht entschieden. Weiterhin fordert die KKH-Allianz, einen speziellen Straftatbestand „Betrug im Gesundheitswesen“ zu schaffen, der die sozialrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt.
Berlin - 24.03.2011, 14:01 Uhr