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Typ-2-Diabetes
Keine Marktrücknahme von Pioglitazon (actos®)
Die Therapie des Typ-2-Diabetes mit Glitazonen scheint unter keinem guten Stern zu stehen. Troglitazon musste wegen Lebertoxizität vom Markt genommen werden, Rosiglitazon wegen erhöhter kardiovaskulärer Risiken. Pioglitazon (actos®) steht seit dem 1. April 2011
Gegen die Umsetzung dieses im Juni 2010 gefassten Beschlusses hatten im Vorfeld sowohl die Herstellerfirma Takeda Pharma, Patientenvertreter und auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) gekämpft. Man ist davon überzeugt, dass der Verordnungsausschluss die Versorgung von gesetzlich versicherten Typ-2-Diabetikern in Sondersituationen, beispielsweise bei Vorliegen einer fortgeschrittenen Niereninsuffizienz, verschlechtern wird. Die DDG hatte zudem die Befürchtung geäußert, dass der Hersteller Pioglitazon ganz vom Markt nehmen könnte. Takeda Pharma erklärte jedoch auf Anfrage de DAZ, dass man an dem Glitazon festhalten wolle.
Anders als bei Rosiglitazon legen Studien nahe, dass Pioglitazon kardiovaskuläre Risiken nicht erhöht, sondern senken kann. Nach den Ergebnissen einer soeben im New England Journal of Medicine veröffentlichten Studie scheint Pioglitazon zudem bei Prädiabetes das Risiko für eine Manifestation des Typ-2-Diabetes verringern zu können.
Während der G-BA den Verordnungsausschluss von Pioglitazon mit "Unweckmäßigkeit" begründet hatte, hatte die europäische Arzneimittelagentur EMA Pioglitazon im vergangenen Jahr noch ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bescheinigt, die Zulassung wurde unbefristet verlängert. Aufgrund der überzeugenden Datenlage, der Bewertung der Zulassungsbehörde und der Empfehlungen der DDG ist Pioglitazon für Takeda Pharma unverzichtbarer Bestandteil einer Diabetestherapie, deren Ziel es sein müsse, auch das kardiovaskuläre Risiko der Patienten zu senken. Nach Ansicht von Takeda Pharma widerspricht der G-BA-Beschluss offensichtlich den Feststellungen der Zulassungsbehörde über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Pioglitazon. Deshalb erwägt Takeda Pharma eine juristische Überprüfung des Beschlusses, um für Ärzte und Patienten Klarheit zu schaffen.
06.04.2011, 13:41 Uhr