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Versorgungsgesetz
Mehr Transparenz im G-BA
Das Eckpunktepapier für das Versorgungsgesetz hat gestern noch eine kurze Passage zum Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten: Die Verfahren und Entscheidungswege des G-BA sollen hinsichtlich ihrer Transparenz und Beteiligungsrechte überprüft werden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sieht hierin einen „richtigen Ansatz“.
Grundsätzlich hätten sich Entscheidungsstrukturen des G-BA bewährt, heißt es in den heute von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vorgelegten Eckpunkten. Auf Grundlage der Erfahrungen, die seit der Einführung der sektorenübergreifenden und einheitlichen Ausrichtung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gesammelt wurden, würden diese Strukturen weiter optimiert. Allerdings sollen die Verfahren daraufhin überprüft werden, „inwieweit sie für Außenstehende und Betroffene die nötige Transparenz, Offenheit und Möglichkeit zur Beteiligung bieten“. Dies gelte auch für die Antragsverfahren beim G-BA.
Ziel sei, die Akzeptanz der Entscheidung des G-BA zu erhöhen. Insbesondere im Zusammenhang mit der neuen Nutzenbewertung für Arzneimittel war Kritik an den Entscheidungsstrukturen im G-BA aufgekommen. So seien noch nicht einmal die Mitglieder wichtiger Unterausschüsse des G-BA namentlich bekannt, lautete ein Vorwurf.
Auch wenn es bislang nicht mehr als ein Prüfauftrag ist: Nach Auffassung des BPI ist die Forderung nach mehr Transparenz und Beteiligungsrechten bei Entscheidungen des G-BA ein richtiger Ansatz im Eckpunktepapier zum Versorgungsgesetz. „Wir fordern seit Langem, dass die Arbeit des G-BA einem Mindestmaß an Transparenz genügt“, erklärte der BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. So müsse das Informationsfreiheitsgesetz auch für den G-BA gelten. Dazu gehört auch, dass bekannt ist, wer in den Unterausschüssen sitzt und dort die Entscheidungen maßgeblich vorbereitet.
Die gesellschaftliche Legitimation des G-BA müsse überdies durch neutrale Mitglieder, die durch den Bundestag zu berufen sind, gestärkt werden. Der BPI fordert eine faire Stimmrechtsverteilung, auch für die Vertretung real von der jeweiligen Krankheit, über die zu entscheiden ist, betroffener Patienten. Und es brauche eine „echte, rechtsstaatliche Kontrolle“ mittels einer Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit – bislang obliegt dem BMG die Rechtsaufsicht.
Berlin - 08.04.2011, 14:23 Uhr