OTC-Versandhandel

Schweizer Apothekerverband klagt gegen Zur Rose

Berlin - 27.04.2011, 11:25 Uhr


In der Schweiz wehren sich die Apotheker gegen den Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Der Apothekerverband Pharmasuisse hat Klage gegen die Versandapotheke Zur Rose eingelegt, die seit Anfang des Jahres nicht nur rezeptpflichtige, sondern auch OTC-Arzneien verschickt.

Anders als in Deutschland ist in der Schweiz der Arzneimittelversand ausdrücklich nur dann erlaubt, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. Daher hat Zur Rose bislang lediglich rezeptpflichtige Medikamente versendet. Seit Jahresbeginn testet die schweizer Apotheke aber einen Weg, auch Rezeptfreies an ihre Kunden zu bringen: Bei einer Bestellung aus dem Katalog oder im Internetshop müssen sie Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand beantworten. „Mit uns kooperierende Ärzte prüfen das kritisch“, sagt Zur Rose-Chef Walter Oberhänsli. Wenn die Verträglichkeit gewährt sei, werde die Freigabe erteilt – ein Rezept wird ausgestellt.

Dem Apothekerverband Pharmasuisse ist dieses Vorgehen ein Dorn im Auge. Er hat kürzlich beim Departement für Finanzen und Soziales des Kantons Thurgau Klage gegen die Versandapotheke Zur Rose eingereicht. Wegen fehlender Fachberatung sei der Patientenschutz nicht mehr gewährleistet, argumentieren die Apotheker. Pharmasuisse-Präsident Dominique Jordan sagte: „Für Pharmasuisse stellt sich die Frage der Gleichberechtigung in Sachen Auflagen zwischen Versandhandel und sta­tionären Apotheken“. Zur Rose ermögliche mit dem neuen Service „unkontrollierte Selbstbedienung“, Arzneimittel seien aber keine Bonbons.

Laut Oberhänsli wurde der Versand der nicht rezeptpflichtigen Medikamente vorerst mit Kunden getestet, die sich bereits rezeptpflichtige Produkte per Post zukommen lassen. Die Erfahrung in Deutschland – wo der OTC-Versand bereits seit 2004 erlaubt ist – zeige deutlich, dass das für die Schweiz neue Angebot einem Kundenbedürfnis entspreche. Oberhänsli sieht schweizer Medienberichten zufolge keinen Grund, das Angebot wegen der Klage einzustellen: „So lange nicht ein Gericht sagt, unsere Tätigkeit sei illegal, bleibt das Angebot bestehen“. Der Chef der Versandapotheke fühlt sich zudem auf der sicheren Seite, da man vor dem Start des Angebots juristische Abklärungen getroffen und Vorabklärungen bei den zuständigen kantonalen Ämtern durchgeführt habe.

Die Versandapotheke Zur Rose hat im vergangenen Jahr in Deutschland, Österreich, Tschechien und der Schweiz einen Umsatz von insgesamt knapp 490 Millionen Schweizer Franken erzielt und einen Gewinn von 3,6 Millionen Schweizer Franken erwirtschaftet.


Kirsten Sucker-Sket