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Bei Streit um Erstattungsbeträge für Arzneimittel
Kassen und Pharmaverbände einigen sich auf Besetzung der Schiedsstelle
Für Arzneimittel, die keiner Festbetragsgruppe zugeordnet werden, gelten seit dem AMNOG neue Regeln für die Preisfindung: Nach der frühen Nutzenbewertung müssen sich Hersteller und GKV-Spitzenverband auf einen Erstattungsbetrag einigen. Funktioniert dies nicht, entscheidet eine neu einzurichtende Schiedsstelle. Heute gaben die Beteiligten bekannt, sich auf die personelle Besetzung geeinigt zu haben.
Die Verbände der pharmazeutischen Industrie (BAH, BPI, Pro Generika und vfa) und der GKV-Spitzenverband haben sich einvernehmlich auf den Juristen Dr. Manfred Zipperer (ehemaliger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit) als unparteiischen Vorsitzenden verständigt. Seine Stellvertreter sind Gerhard Schulte (ehemaliger Vorsitzender des BKK-Landesverband Bayern) und Erika Behnsen (ehemalige Referatsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit). Als weitere unparteiische Mitglieder werden Dr. Herbert Reichelt und Dr. Jörg Ludwig Pfletschinger berufen, als deren Stellvertreter Dr. Leonhard Hansen, Prof. Dr. Eckart Fiedler sowie Dr. Ottfried Zierenberg und Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke.
„Mit diesem wichtigen Schritt hat die Selbstverwaltung gemeinsam mit den Herstellerverbänden der pharmazeutischen Industrie die Vorgabe des Gesetzgebers für die anstehenden Rabattverhandlungen bei Arzneimitteln nach § 130b SGB V erfolgreich abgeschlossen“, vermeldeten die Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung.
Die Schiedsstelle wird künftig tätig, wenn sich Hersteller und GKV-Spitzenverband mit Blick auf den vom Gemeinsamen Bundesausschuss attestierten Zusatznutzen eines Arzneimittels nicht auf einen angemessen Rabatt auf den Abgabepreis des Herstellers einigen können. Der letztlich ausgehandelte oder festgesetzte Rabatt gilt nicht nur für die gesetzliche, sondern auch für die privaten Krankenversicherungen.
Eine der ersten Aufgaben der Schiedsstelle wird es sein, eine neue Geschäftsordnung zu erarbeiten und zu verabschieden. Damit soll im Juli 2011 begonnen werden. Die Geschäftsordnung muss durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 130b SGB V ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt. Die ersten Verhandlungen zwischen pharmazeutischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband über konkrete Erstattungsbeträge werden vermutlich im Januar 2012 beginnen.
Berlin - 18.05.2011, 13:49 Uhr