ADHS-Arzneimittel

G-BA: Kein Verordnungsausschluss für Erwachsene

Berlin - 23.06.2011, 16:57 Uhr


Eine medikamentöse Behandlung von ADHS im Erwachsenenalter mit dafür zugelassenen methylphenidat-haltigen Arzneimitteln (Stimulantien) ist künftig nicht ausgeschlossen. Eine entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag beschlossen.

Die derzeit gültige eng gefasste Regelung zur ausnahmsweise möglichen Verordnungsfähigkeit von Stimulantien bezieht sich ausschließlich auf Kinder und Jugendliche. Grund ist, dass es bisher keine arzneimittelrechtliche Zulassung für methylphenidat-haltige Arzneimittel für die Behandlung der Erkrankung ADHS bei Erwachsenen gab. Dies soll sich künftig ändern. Daher hat der G-BA beschlossen, dass der grundsätzliche Verordnungsausschluss für diese Medikamente, wie er in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie formuliert ist, zunächst nicht für die Behandlung Erwachsener gilt. In einem nächsten Schritt will der G-BA jedoch prüfen, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutze der Patienten noch erfolgen müssen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.


Kirsten Sucker-Sket