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160 Mio. Euro Einsparungen erwartet
PKV freut sich über Herstellerrabatt
Seit Anfang des Jahres 2011 profitieren auch die privaten Kassen von den gesetzlichen Herstellerrabatten, die zuvor nur der GKV zustanden. Nach einer Prognose des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) können die Privaten hierdurch im Jahr 2011 mit einem Einsparvolumen von etwa 161 Millionen Euro rechnen.
Die Arzneimittelausgaben pro Verordnung können damit in der PKV um voraussichtlich 6,9 Prozent reduziert werden. Einsparungen in ähnlicher Größenordnung fallen zudem bei den Beihilfeträgern an. Diese Einsparungen erscheinen nicht zuletzt vor dem Hintergrund nennenswert, als dass mehr als ein Drittel aller privaten Verordnungen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel betreffen – bei der GKV sind dies nur 3 Prozent. Und für diese Präparate wird kein gesetzlicher Herstellerrabatt gewährt. Die Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels ist in der PKV dagegen etwa um ein Viertel teurer als in der GKV. Sie kostete 2009 im Schnitt 58,28 Euro, während die gesetzlichen Kassen nur durchschnittlich 46,39 Euro für eine Verordnung zahlen mussten. Diesen Unterschied erklärt auch ein Blick auf die Generikaquote: Während diese 2009 im generikafähigen PKV-Markt bei 55,2 Prozent lag, betrug sie in der GKV fast 90 Prozent. Allerdings holt die PKV in den letzten Jahren leicht auf: 2007 lag die Quote noch bei 46,4 Prozent, 2008 waren es bereits 51,4 Prozent.
Nach dem aktuell vorgelegten WIP-Diskussionspapier wird die Differenz zwischen einer PKV- und GKV-Verordnung im laufenden Jahre dennoch 7,7 Prozent betragen (2009: 10,2 Prozent). Es verbleibt damit weiterhin ein Kostenvorteil für die GKV. Dieser resultiert unter anderem daraus, dass der Kassenabschlag der Apotheken nach wie vor nur den gesetzlichen Kassen gewährt wird. Zudem haben Rabattverträge in der GKV eine ganz andere Wirkung. Zwar können auch private Kassen Rabattverträge schließen, das Gesetz verpflichtet die Apotheken jedoch nicht zu einer Abgabe dieser Arzneimittel.
Ob die nun prognostizierten Einsparungen bald auch für die privat Krankenversicherten spürbar sind wird sich zeigen. Das Gesetz sieht jedenfalls vor, dass das durch die Herstellerrabatte erzielte Einsparvolumen von den privaten Versicherungen ausschließlich zur Vermeidung und Begrenzung von Prämienerhöhungen sowie zur Prämienermäßigung bei den Versicherten verwendet werden darf.
Die Studie „Gesetzliche Arzneimittelrabatte und ihre Auswirkungen auf die Arzneimittelausgaben“ kann im Internet heruntergeladen werden.
Berlin - 28.06.2011, 11:28 Uhr