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Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt: Arzneimittelreste nicht wegspülen
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Mecklenburg-Vorpommern hat Arzneimittelbelastungen in den Abläufen von Kläranlagen untersucht. Dabei kam es eigenen Angaben zufolge zu „bemerkenswerten Ergebnissen“.
In den Abläufen von 26 Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommerns hat man Belastungen durch zwölf Arzneimittel ausmachen können. Nach der Klärung stieß man beispielsweise auf Schmerzmittel, Betablocker und zwei Röntgenkontrastmittel. Auch die Wirkstoffe Carbamazepin, Diclofenac und Metoprolol wurden in allen Kläranlagen nachgewiesen – und das in Konzentrationen, die überwiegend zwischen 1 und 10 µg/l lagen. Relativ häufig, aber in niedrigeren Konzentrationen kamen Bisoprolol, Sulfamethoxazol (ein Antibiotikum) und Solatol vor. Die untersuchten Röntgenkontrastmittel waren ebenfalls oft und in Konzentrationen bis über 100 µg/l nachweisbar. Auch in den Gewässern, die die geklärten Abwässer aufnehmen, traten diese Stoffe auf – wenn auch in deutlich niedrigeren Konzentrationen. Messwerte über 1 µg/l waren hier selten.
Auffällig sei, dass vorwiegend kleinere Kläranlagen in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten von erhöhten Arzneimittelkonzentrationen betroffen sind, so das Landesamt. Dies sei vermutlich unter anderem auf den höheren Arzneimittelbedarf der hier überwiegend älteren Bevölkerung zurückzuführen.
Über die Wirkung der Arzneimittelwirkstoffe auf die Natur ist noch wenig bekannt. Zum Schutz der Umwelt wurden seitens der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser für einige der untersuchten Arzneimittelwirkstoffe Umweltqualitätsnormen abgeleitet. So beträgt die für Wasserorganismen ökotoxikologisch abgeleitete Umweltqualitätsnorm für Diclofenac 0,1 µg/l und für Sulfamethoxazol 0,15 µg/l, die im Jahresmittel der Untersuchungsergebnisse eingehalten werden sollten. Diese Normen werden in einigen abflussarmen Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern überschritten.
Um die Umwelt vor Arzneimittelwirkstoffen zu schützen, rät das Landesamt, Arzneimittel – gleich welcher Darreichungsform – in keinem Fall über Ausgüsse oder Toiletten in die Kanalisation zu entsorgen. Arzneimittelreste sollten unbedingt an die Apotheken zurückgegeben werden. Eine Verbrennung zerstöre die Wirkstoffe sicher.
Güstrow - 12.07.2011, 11:06 Uhr