Metoprolol-Rezepte

AOK: Erste Strafanzeige gegen Apotheken unterwegs

Berlin - 29.08.2011, 15:44 Uhr


Jetzt kommen die Staatsanwälte: Die AOK Baden-Württemberg hat nach eigenen Angaben erste Strafanzeigen gegen Apotheken wegen falsch gekennzeichneter Metoprolol-Rezepte gestellt.

Nicht zu erfahren war, gegen wie viele Apotheker sich die Anzeige richtet und ob alle Apotheker, die Rezepte fälschlicherweise mit der Metoprolol-PZN bedruckt haben, demnächst Besuch vom Staatsanwalt erhalten. Bisher hat die AOK stets betont, dass sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts alle ihr bekannt werdenden Verstöße zur Anzeige bringen muss.

Am 19. August hatte die AOK in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen Apotheker erhoben und mit der Einschaltung der Staatsanwälte gedroht. Allein im Juni seien mehr als 30.000 Fälle bekannt geworden – und hierbei handele es sich möglicherweise nur um „die Spitze eines Eisberges“, sagte damals AOK-Sprecher Udo Barske. Außerdem verwies die AOK auf Probleme der Arzneimittelsicherheit: „Kommt es zum Beispiel zu einem Arzneimittelrückruf – etwa aufgrund einer gefährlichen Verunreinigung oder Falschdosierung – wäre eine direkte Information der betroffenen Patienten schlichtweg nicht möglich“, so Barske. Bei den mit falscher PZN bedruckten Rezepten gehe es deshalb vorrangig nicht um die Frage des Abrechnungsbetruges, sondern vor allem um einen relevanten Verstoß gegen die Arzneimittelsicherheit.

Offen bleibt, ob und wann der AOK Baden-Württemberg weitere AOK-Landesverbände mit Strafanzeigen folgen. Auf DAZ.online-Nachfrage erklärten die meisten Landesverbände letzte Woche, die Fakten zunächst gründlich zu prüfen und danach über weitere Schritte zu entscheiden.     


Lothar Klein