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Apothekenbetriebsordnung
BMG: ApBetrO entlastet Apotheken von Kosten
Jedes Gesetz, jede Verordnung verursacht bei den Betroffenen Kosten oder Einsparungen: Daher ist die Bundesregierung verpflichtet, für jede Regelung eine Folgekostenabschätzung vorzulegen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auch für die Novelle der Apothekenbetriebsordnung getan: Unter dem Strich, so das BMG, entlastet die ApBetrO die Apotheken einmalig um 400.000 Euro und jedes Jahr um 2,1 Millionen Euro.
Laut BMG entstehen den gut 21.400 Apotheken durch die Änderungen der ApBetrO einmalig Kosten in Höhe von 4,3 Millionen Euro. Hinzu kommt eine dauerhafte jährliche Belastung von 700.000 Euro. Auf der anderen Seite können die Apotheken laut BMG mit einmaligen Ersparnissen von 4,7 Millionen Euro rechnen, insbesondere aufgrund der Erleichterungen für Filialverbünde. Jedes weitere Jahr sollen weitere 2,8 Millionen gespart werden können.
Für die meisten Apotheken erwartet das BMG keine oder nur geringe Mehrkosten, da der Großteil der Apotheken bereits heute die Anforderungen erfüllt. Mehrkosten kommen insbesondere auf Apotheken zu, die selbst Arzneimittel herstellen. Das BMG geht beispielsweise davon aus, dass die meisten Rezepturen bereits von drei Seiten abgeschlossen sind. Nur fünf Prozent der Apotheken müssen laut BMG-Schätzung umbauen. Das kostet ca. 500.000 Euro.
Ebenfalls nur fünf Prozent der Apotheken sind laut BMG von den geänderten Regelungen der Defekturherstellung betroffen. Die Kosten für die Einführung eines Qualitätsmanagements für die 895 Apotheken veranschlagt das BMG auf 1,9 Millionen Euro. Externe Qualitätsprüfungen schlagen nochmals mit 72.000 Euro zu Buche. Hinzu kommen nochmals 10.337,25 Euro für die notwendige Dokumentation. Dabei sei die Einführung des Qualitätsmanagements nur halb so teuer, weil auf eine verpflichtende Zertifizierung verzichtet werde.
Für die maschinelle Verblisterung muss circa die Hälfte der 100 Apotheken neue Räumlichkeiten errichten. Das kostet knapp 200.000 Euro. 280 der 400 Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, müssen sich laut BMG noch zertifizieren lassen. Kosten: 800.000 Euro.
Über Einsparungen freuen können sich laut BMG vor allem Neugründungen und Filial-Apotheken: Bei veranschlagten 300 Neugründungen addieren sich die Ersparnisse auf 524.790 Euro jährlich. Mehr sparen können noch die Filialapotheken bezüglich der Laborausrüstung: Die Anschaffungskosten für die Laborausstattung pro Apotheke betragen derzeit laut BMG mindestens 8.400 Euro. Die Einsparungskosten könnten jedoch nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Viele Apotheken bzw. Filialapotheken (derzeit ca. 3.500) hätten bereits die vollständige Laborausrüstung.
Die Regelung treffe daher vor allem neu einzurichtende Apotheken. Hiervon könnten geschätzt etwa 300 Apotheken im Jahr betroffen sein. Nach Wegfall der derzeitigen Regelung müsse nur noch eine Minimalausrüstung im Labor für Prüfungen vorhanden sein. Diese werde auf ca. 2.500 Euro geschätzt.
Somit ergebe sich eine Einsparung von 5.900 Euro pro Apotheke. Einmalige Einsparung: 1.770.000 Euro. Hinzuzurechnen seien Einsparungen für die (vorgeschriebene) Ersatzbeschaffung, Wartungen, Kalibrierungen und Nacheichungen von bis zu 700 Euro pro Apotheke. Diese Einsparungen fallen für alle 3.500 Filialapotheken (jährlich) an: 2.450.000 Euro.
Zudem können die Kosten für die Herstellungsgeräte von durchschnittlich 5.500 Euro sowie die Kosten für die technische Ausstattung von im Durchschnitt 1.335 Euro und somit insgesamt 6835 Euro eingespart werden. Diese Kosteneinsparungen könnten zwar nicht für alle Filialapotheken veranschlagt werden. Es werde aber angenommen, dass nur etwa zehn Prozent dieser Apotheken (einmalig) davon betroffen sein werden: Einsparung 2.392.250 Euro.
Berlin - 21.10.2011, 14:18 Uhr