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Apothekenbetriebsordnung
Blisterverband: Gleiche Qualität für alle
Der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) ist zwar grundsätzlich mit der Novelle zur Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einverstanden, sieht aber noch Korrekturbedarf. Die Regelungen zur Verblisterung greifen dem BPAV noch zu kurz.
In einer Stellungnahme des Verbandes heißt es, an alle Akteure müssten die gleichen Qualitätsanforderungen gestellt werden. Mit dem vorgelegten Entwurf befinde sich das Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich auf dem richtigen Weg: „Es ist gut, dass Apotheken qualitativ hochwertige und individuell verpackte Arzneimittel anbieten können. In dem vorgeschlagenen Entwurf greifen jedoch einige der geplanten Maßnahmen aus fachlicher Sicht zu kurz. Das gilt insbesondere mit Blick auf die konsequente Gleichbehandlung von verblisternden Apotheken und Lohnherstellern, also Blisterzentren.“
Durch die maschinelle Verblisterung werde ein bisher nicht für möglich erachtetes Niveau in der gesundheitlichen Versorgung der Patienten erreicht. „Es kann daher nicht sein, dass gerade das fehlerbehaftete manuelle Arzneimittelstellen hinsichtlich der Qualitätsanforderungen unter dem Anspruch an die maschinelle Verblisterung zurückbleibt. Hier gilt es, für alle Marktteilnehmer zum Wohle der Patienten die gleichen Bedingungen an die Qualität des Endproduktes Blister zu stellen“, so der BPAV-Vorsitzende Hans-Werner Holdermann. Aus diesem Grund fordere der BPAV die gleichen Anforderungen an alle Hersteller patientenindividueller Arzneimittelportionierungen für die ambulante und stationäre Pflege.
Berlin - 25.11.2011, 13:32 Uhr