GKV-Versorgungsstrukturgesetz

Ärzte erkennen gute Ansätze

Berlin - 01.12.2011, 17:03 Uhr


Sowohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung als auch der Deutsche Hausärzteverband unterstützen die Maßnahmen gegen den Ärztemangel im heute vom Bundestag beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz. Insbesondere das im Gesetz enthaltene ABDA/KBV-Modell sei eine große Chance für das Arzneimittelkonzept von Ärzten und Apothekern, findet KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

„Wir begrüßen die Ansätze des Gesetzes, die der Sicherung der ambulanten Versorgung insbesondere im ländlichen Raum dienen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. Die Politik verlasse damit endlich den Weg der Kostendämpfung im Gesundheitswesen. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden nun in den Regionen den Instrumentenkoffer des Gesetzgebers nutzen können.“ Für sichtbare Erfolge ist seiner Meinung nach jedoch Zeit vonnöten: Auf die Schnelle kämen Ärzte nicht automatisch aufs Land, so Köhler.

Ihre Arbeit sehen die Ärzte laut Müller insbesondere darin bestätigt, dass die Regierungskoalition das gemeinsam mit der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) entwickelte Arzneimittelkonzept aufgegriffen hat. „Das im Gesetz vorgesehene Modellvorhaben ist eine große Chance für unser Konzept, sich zu beweisen. Wir sind zuversichtlich, dass die Politik es anschließend in die Regelversorgung übernimmt.“ Die Ärzteschaft hofft, damit die preisbezogenen Richtgrößenprüfungen und Regresse ablösen zu können.

Der Verband der Hausärzte zeigte sich etwas kritischer – hielt sich jedoch mit Kritik am ABDA/KBV-Modell zurück: Das als „Landärztegesetz“ gehandelte Gesetz werde dem versorgungsrelevanten Hausärztemangel nicht gerecht. Es bleibe hinter seinen Möglichkeiten zurück, hieß es von dort. „Immerhin erkennt die Regierungskoalition den Hausärztemangel und unternimmt erste Schritte“, gestand der Verbandsvorsitzende Ulrich Weigeldt zu. Die eigenen Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten seien jedoch nur zum Teil umgesetzt worden, bemängelte er. Damit meint er den Vorschlag, Hausarztverträge als Wahlalternative für Versicherte und Ärzte einzuführen, um die Hausarztpraxen zu stärken. „Wir hätten auch gern gesehen, dass MVZ auch nicht-fachübergreifend geführt werden können, um auch mehreren Hausärzten die Zusammenarbeit in diesem Rahmen zu ermöglichen“, so Weigeldt.

Einige Ansätze im Versorgungsstrukturgesetz weisen jedoch auch für den Hausärzteverband in die richtige Richtung. Beispielsweise erleichtere die Aufhebung der Residenzpflicht jungen Ärztinnen und Ärzten die Entscheidung zur Niederlassung auf dem Land. „Der Umzug aus der Stadt ist nicht mehr unbedingt nötig, wichtig ist, dass wir die Praxen auf dem Land haben“, findet Weigeldt. Und auch die Stärkung der Allgemeinmedizin in der universitären Ausbildung wird vonseiten der Hausärzte begrüßt.

In der Vergangenheit hatte sich der Deutsche Hausärzteverband klar gegen das ABDA/KBV-Konzept ausgesprochen. Als Teil des Gesetzes soll es nun in einem Modellvorhaben erprobt werden. Abzuwarten bleibt daher, ob der Verband das Vorhaben zukünftig unterstützen oder sich auch weiterhin dagegen wehren wird.


Juliane Ziegler