Regierungspräsidium Darmstadt warnt

Vorsicht: "Maurers Kräuterkapseln" enthalten Sibutramin

Darmstadt - 06.12.2011, 11:14 Uhr


Das Regierungspräsidium Darmstadt warnt vor der Einnahme des Schlankheitsmittels „Maurers Kräutergarten“. Eine aktuelle Untersuchung des über das Internet vertriebenen Mittels in Kapselform ergab einen Gehalt von 12,5 Milligramm des eigentlich verschreibungspflichtigen Wirkstoffes Sibutramin pro Kapsel.

Einer aufmerksamen hessischen Verbraucherin sei es zu verdanken, so das Regierungspräsidium, dass damit ein weiteres Schlankheitsmittel als bedenklich enttarnt werden konnte. Die Bürgerin wandte sich mit ihrem Verdacht an das Regierungspräsidium, nachdem die als rein pflanzlich beworbenen Kapseln in ihrem Bekanntenkreis auffällige Wirkungen zeigten. Da bisher keine Analysen des überwiegend in türkischer und englischer Sprache gekennzeichneten Mittels bekannt waren, gab die Behörde die Untersuchung beim Bremer Arzneimitteluntersuchungsinstitut-Nord in Auftrag, das den Verdacht bestätigte.

In der EU ist Sibutramin wegen erheblicher Nebenwirkungen seit Jahren nicht mehr auf dem Markt. Die bekannten Nebenwirkungen umfassen zahlreiche Beschwerden von Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Taubheitsgefühlen, Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen. Der Stoff darf auf keinen Fall eingenommen werden bei Schilddrüsenüberfunktion, Angina pectoris, Schlafstörungen, Bluthochdruck, Epilepsie, Herzrhythmusstörungen und Störungen der Leber- und Nierenfunktion oder bei paralleler Einnahme von Antidepressiva und Neuroleptika. Nach Studien birgt Sibutramin vor allem für Herz-Kreislauf-Patienten ein deutlich erhöhtes Herzinfarkt-Risiko, eine US-Studie listet 34 Todesfälle durch den Arzneistoff auf.

Vorsicht vor ausländischen Internet-Apotheken!

Den aktuellen Fall nimmt der Darmstädter Regierungspräsident Johannes Baron zum Anlass, um erneut vor dem Bezug von Arzneimitteln aus dubiosen Quellen zu warnen. „Skrupellose Geschäftemacher gefährden ihre Gesundheit, indem sie vermeintlich harmlose Schlankheitsmittel mit gefährlichen Wirkstoffen versetzen“, so Baron, dessen Behörde für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in ganz Hessen verantwortlich zeichnet. Selbst Internetseiten, die für den Verbraucher „inländisch“ erscheinen, entpuppten sich bei genauerem Hinsehen oder gar erst nach der Bestellung als Angebote ausländischer Unternehmen. „Hier lohnt es sich, genau hinzusehen“, betont Baron, „denn bestellen darf man nur bei zugelassenen Versand-apotheken innerhalb der EU und die verkaufen nur zugelassene Arzneimittel.“

Bestellungen bei sonstigen Anbietern bergen die Gefahr, qualitativ minderwertige oder gar lebensbedrohliche Arzneimittel zu erhalten. Außerdem begeht die bestellende Person in der Regel noch einen Gesetzesverstoß, denn die Einfuhr von Arzneimitteln ist grundsätzlich verboten, so das Regierungspräsidium.


Peter Ditzel