Bundeskartellamt

Mundt: Rabattverträge bleiben geheim

Berlin - 29.12.2011, 11:54 Uhr


Das Bundeskartellamt hat die Geheimhaltung der Arzneimittel-Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen gerechtfertig und lehnt eine Offenlegung ab: „Es geht um die Kalkulation der einzelnen Unternehmen und somit letztlich um Geschäfts­geheimnisse“, sagte Andreas Mundt, der Präsident der Wettbewerbsbehörde, zur Begründung im Interview mit dem „Deutschen Ärzteblatt“.

Im Vergaberecht sei es nun einmal sehr schwierig, den Zugang zu den Akten zu eröffnen, so Mundt weiter. Die Behörde sei „sehr zufrieden damit“, dass auf die Rabattverträge das Vergaberecht Anwendung finde und die Verträge öffentlich ausgeschrieben werden müssten. Ohne Ausschreibung führe der Wettbewerb auf dem Arzneimittelmarkt sonst langfristig zu einer Konzentration auch auf der Herstellerseite mit der Folge steigender Arzneimittelpreise. 

Eine gesetzliche Korrektur forderte der Kartellamtschef Mundt hingegen bei der Kontrolle der Krankenkassen: „Hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, eine Lücke zu schließen, die durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte entstanden ist.“ Das Landessozialgericht Hessen habe geurteilt, dass das Kartellamt im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen nicht zuständig sei. Mundt: „Das muss korrigiert werden.“


Lothar Klein