NAC-haltige Medikamente

Rossmann kontert

Berlin - 12.01.2012, 10:19 Uhr


Rossmann nimmt seinen NAC-Hustenlöser aus den Regalen, beharrt jedoch auf seinem Standpunkt: In einer Stellungnahme gegenüber DAZ.online bekräftigt das Unternehmen seine Auffassung, dass das Produkt nicht apothekenpflichtig sei. Dennoch unterzeichnete Rossmann eine von Hexal geforderte Unterlassungserklärung.

Nachdem Hexal gegen Rossmann und dm wettbewerbsrechtlich aktiv geworden war, äußerte sich Rossmann nun auch gegenüber DAZ.online. Man werde nach Ablauf des Winterhalbjahres zum April den Acetylcystein-haltigen Hustenlöser „Altapharma Hustenlöser akut“ aus dem Verkauf nehmen, bestätigte das Unternehmen. Es ist jedoch weiterhin überzeugt, dass der Hustenlöser nach der „bekannten Sach- und Rechtslage nicht der Apothekenpflicht“ unterliege und somit „vielmehr freiverkäuflich und damit in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig“ sei.

„Altapharma Hustenlöser akut“ enthalte zwar den medizinisch wirksamen Wirkstoff Acetylcystein, dieser könne jedoch sowohl in pharmakologisch wirkenden Funktionsarzneimitteln als auch in Lebensmitteln, zum Beispiel in Form von diätetischen Lebensmitteln, eingesetzt werden, schreibt Rossmann in der Stellungnahme. Beim fraglichen Produkt handelt es sich aus Sicht der Drogerie gerade nicht um ein pharmakologisch wirkendes Funktionsarzneimittel, sondern um ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Als solches sei es auch klar und deutlich gekennzeichnet.

Interessant ist, dass das Unternehmen dem diskussionswürdigen „Hustenlöser“ scheinbar kaum Bedeutung beimisst: „Die Bedeutung des Artikels im Rossmann OTC-Sortiment ist eher von untergeordnetem Rang und steht in keinem Verhältnis zu etwaigen durch Rechtsstreitigkeiten ausgelösten Irritationen der Verbraucher.“


Almuth Schmidt