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Tierärztliches Dispensierrecht
Veterinäre bestehen auf Arzneimittelabgabe
Die Tierärzteschaft begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, die unsachgemäße Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung einzuschränken. Allerdings lehnen die Veterinäre die teilweise oder gänzliche Entziehung ihres Dispensierrechts ab.
Die Tierärzteschaft sieht sich unter den Generalverdacht gestellt, Arzneimittel rechtswidrig einzusetzen. „Das betrachten wir als Affront“, so die BTK. Indem man die Tierärzte als Verursacher der Resistenzproblematik ausmache, werde weder der Preisdruck des Einzelhandels auf die Lebensmittelpreise, noch die Personalnot der Überwachungsbehörden oder Managementprobleme in der Tierhaltung gelöst.
Laut BTK gibt es in Deutschland derzeit rund 10.500 tierärztliche Hausapotheken und rund 21.500 öffentliche Apotheken. Der zu erwartende verstärkte Verkauf verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel in den öffentlichen Apotheken würde bei einer Abschaffung des Dispensierrechts zu einer erheblich erschwerten Kontrolle durch die zuständigen Behörden führen: Die Veterinärbehörden sind für die Überwachung öffentlicher Apotheken nicht zuständig. Außerdem entfiele dann der direkte Vertriebsweg der Arzneimittel vom Hersteller über den Tierarzt zum Tierhalter, was wiederum Schwarzmarkt und Internethandel fördere, argumentiert die Kammer.
Auch die Ermächtigungen im Gesetzesentwurf der Bundesagrar- und -verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) enthalten nach Auffassung des Dachverbands der Tierärzte „schwerwiegende und existenzielle Eingriffe" in die Ausübung des tierärztlichen Berufes. „Wir sehen die Gefahr, dass damit zukünftig die Arbeit des Tierarztes in unzumutbarer Weise in eher ideologisch als fachlich geprägte Bahnen gezwängt werden kann“, so die BTK. „Deswegen lehnen wir derartige Ermächtigungen auf das Schärfste ab.“
Berlin - 27.01.2012, 14:58 Uhr