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Apothekenbetriebsordnung
VdK: Novelle ist patientenfreundlich
Der Sozialverband VdK sieht in der Novelle der Apothekenbetriebsordnung einen Beitrag zu mehr Arzneimittelsicherheit. „Davon profitieren besonders ältere und chronisch kranke Menschen, die meist mehrere Medikamente einnehmen müssen und einen hohen Beratungsbedarf haben“, schreibt der VdK in einer Erklärung.
Beratung und Information über Arzneimittel würden für Patientinnen und Patienten zunehmend wichtiger. Neben dem Arzt habe hier vor allem der Apotheker eine wichtige Funktion. VdK: „Wer ein Rezept einlöst oder ein verschreibungsfreies Medikament in der Apotheke kauft, erwartet eine umfassende Beratung über das Medikament und dessen Einnahme.“
In der überarbeiteten Apothekenbetriebsordnung werde die Pflicht des Apothekers zur Beratung des Kunden herausgestellt. Zudem sei die Wahrung der Vertraulichkeit bei der Beratung ein wichtiger Punkt. Das entspreche den Wünschen der Patienten. Ausdrücklich begrüßt der VdK die neuen Regelungen zum Qualitätsmanagementsystem und zum Botendienst, der künftig auch die Belieferung von Patienten zu Hause ermögliche.
Berlin - 01.03.2012, 13:35 Uhr