Bundesverband Deutscher Versandapotheken

Rx-Versandverbot „höchst bedenklich“

Berlin - 26.03.2012, 09:47 Uhr


„Wenig patientenfreundlich, rational nicht nachvollziehbar und verfassungsrechtlich höchst bedenklich“: So bewertet der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Christian Buse, die Empfehlung des Gesundheitsausschusses, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert im Rahmen der Novellierung des Arzneimittelgesetzes, den Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel wieder zu verbieten. Buse führte jedoch an, es habe seit Einführung des Versandhandels im Jahr 2004 – anders als angeführt – keine Vorfälle gegeben, die Zweifel an der Sicherheit des Bezugsweges durch zugelassene Anbieter aufkommen ließen. Sein Argument dafür: Versandapotheken beziehen ihre Ware aus den gleichen Quellen wie stationäre Apotheken, nämlich dem Großhandel und direkt von der pharmazeutischen Industrie. 

Zudem biete die vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums angelegte aktuelle Liste der zugelassenen Versandapotheken jederzeit sichere Informationen für Verbraucher. „Es ist für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, warum die Versandapotheke in der aktuellen Form verboten werden soll“, so Buse weiter. Er verweist außerdem auf eine Studie des Marktforschungsunternehmens GfK aus dem Jahr 2009, nach der sich Verbraucher kein Verbot für Rx-Arzneimittel, sondern mehr Qualitäts- und Servicewettbewerb im Apothekenmarkt wünschen. Dies gelte besonders für chronisch Kranke und multimorbide Menschen. Im vergangenen Jahr habe darüber hinaus der Kundenmonitor Deutschland den Versandapotheken einen Spitzenplatz bei der Kundenzufriedenheit bescheinigt, ergänzte der BVDVA-Vorsitzende. 

Auch aus juristischer Sicht äußerte der Verbandschef erhebliche Bedenken: Ein Rechtsgutachten von Professor Dr. Christian Koenig LL.M., Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn, habe 2009 gezeigt, dass das generelle Verbot in Form einer „Berufsausübungsregel“ für alle Apotheker eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Berufsfreiheit sei. So sieht es auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jens Spahn: Beim Jahreskongress der Pharma Rundschau vergangenen Freitag in Berlin sagte er, das Thema Rx-Versandverbot sei für die Politik erledigt. 


Juliane Ziegler/BVDVA