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Bundesrat zur AMG-Novelle
Keine Einschränkungen bei Rabattverträgen
Das Plenum des Bundesrats hat die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses der Länderkammer abgelehnt, für Rabattverträge eine zweijährige Schonfrist einzuführen. Während die meisten Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften angenommen wurden, sperrte sich das Plenum im Punkt der Rabattverträge.
Heute morgen hatte die AOK noch Alarm geschlagen und der Generika-Lobby „Kungeleien“ vorgeworfen: Der Bundesratsausschuss habe die Forderung aufgegriffen, Herstellern den Abschluss von Rabattverträgen im Zeitraum von zwei Jahren nach Ablauf des Patentschutzes zu untersagen. Pro Generika wies die AOK-Kritik prompt zurück: „Wer die Arzneimittelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen nachhaltig sichern will, muss konstruktive Vorschläge unterbreiten, die auf Fakten basieren. AOK-Polemik hilft niemandem“, sagte Geschäftsführer Bork Bretthauer. Pro Generika habe frühzeitig und durch wissenschaftliche Gutachten belegt aufgezeigt, dass eine allein auf kurzfristige Effekte abzielende Rabattvertragspolitik den Generikawettbewerb nachweislich behindere. Doch genutzt hat dies nun nichts. Im Plenum der Länderkammer fand der Antrag des Wirtschaftsausschuss des Bundesrates keine Mehrheit.
Auf Verständnis stieß die AOK-Kritik und die Abstimmung der Länder bei Birgit Fischer, der Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Pharma-Unternehmen (vfa): „Die Kassen schließen Rabattverträge im Interesse der Beitragszahler, Unternehmen in der Hoffnung auf Marktanteile. Es wäre absurd, wenn der Gesetzgeber dieses rationale wirtschaftliche Verhalten unterbinden würde. Wirtschaftlichkeit erzielt man durch Wettbewerb, nicht durch Verbote und Schutzmauern.“
Für Bretthauer ist zwar noch nachvollziehbar, dass Originalhersteller auch nach Patentablauf hohe Preise erzielen wollen. „Dass aber ausgerechnet das Instrument des Rabattvertrags ihnen dabei hilft, sich vor dem Preiswettbewerb der Generikakonkurrenz abzuschotten, kann man nun beim besten Willen weder ‚wirtschaftlich‘ noch ‚Wettbewerb‘ nennen“, sagte der Pro Generika-Geschäftsführer gegenüber DAZ.online.
Vom Bundesrat angenommen wurde hingegen die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, für etwaige Befreiungen vom erhöhten Herstellerabschlag nicht ganz so hohe Maßstäbe anzulegen wir derzeit der Fall.
Berlin - 30.03.2012, 16:40 Uhr