Handel mit Rezeptdaten

Datenschützer erneut bei VSA zu Besuch

München - 18.04.2012, 17:04 Uhr


In der März-Ausgabe von "VSAaktuell" weist die Verrechnungsstelle Süddeutscher Apotheken nochmals alle Vorwürfe im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Datenschutz beim Rezeptdatenhandel zurück...

Anders als beim ersten Besuch im Februar rückten die Mitarbeiter von Bayerns obersten Datenschützer Thomas Kranig kurzfristig bei der VSA an. Statt mehrere Tage zuvor wie noch im Februar kündigten sie die Kontrolle am Vortag per Fax an. Und dieses Mal nahmen sie nach DAZ.online-Informationen nicht nur Einsicht in Verträge und Vereinbarungen. Die Datenschützer nahmen die Computer unter die Lupe. Fachliche Aspekte des Datenschutzes wurden gecheckt und zur Auswertung mit ins Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht genommen.

Offiziell gibt es von Datenschützer Kranig keinen Kommentar zur zweiten Aktion: „Zu laufenden Prüfungen gebe ich keine Auskunft“, so Kranig zu DAZ.online. Auch die VSA hält sich bedeckt: Sie räumt zwar den Kontrollbesuch ein, sonst heißt es aber nur: „In Abstimmung mit der Bayr. Datenschutzbehörde sind wir übereingekommen, dass wir keinerlei Auskünfte zu den aktuell laufenden Prüfungen geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.“

Die Ankündigung des zweiten Besuchs platzte bei der GFD ausgerechnet in eine Gesellschafterversammlung, bei der es um Fragen der wirtschaftlichen Zukunft der VSA-Tochter ging. Denn offenbar laufen die Geschäfte der GFD seit dem Bekanntwerden der Datenschutzprobleme nicht mehr so reibungslos. In einer Klageschrift im Zusammenhang mit einer von der GFD angestrebten Unterlassungserklärung schreiben die GFD-Anwälte, dass die „Klägerin in ihrer Existenz bedroht“ sei, weil sie ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Lieferung aufbereiteter Rezeptdaten an ihre Kunden derzeit nicht  mehr erfüllen könne: Der GFD drohten nicht nur „erhebliche finanzielle Einbußen“, sondern auch Schadensersatzansprüche ihrer Auftraggeber.

Die Sorgen der GFD haben einen handfesten Grund: Bereits im Januar machte Insight Health, ein wichtiger GFD-Kunde, Geschäftsführer Dietmar Wassener auf schwerwiegende Konsquenzen aufmerksam: Könne Insight Health aufgrund ausbleibender Datenlieferungen seine Kunden nicht vertragsgemäß bedienen, entstünden „erhebliche Haftungsansprüche“ gegen GFD: „ohne die bestehenden Geschäftspartnerschaften gefährden zu wollen, müssen wir darauf verweisen, dass wie (gemeint ist offenbar „wir“ Anm. Redaktion) entstehende Schäden natürlich von unseren Lieferanten einfordern werden.“  Anfang Februar werden die Insight Health Geschäftsführer Roland Lederer und Torsten Ross in einem zweiten Brief noch deutlicher. Für nicht gelieferte Daten werde natürlich nicht gezahlt, heißt es dort: „Was für sie einen Monatsausfall von Euro 45.000 bedeutet.“ Und weiter: „Welche Schäden uns daraus entstehen, dass wir laufende Verträge mit Kunden nicht bedienen können, ist abzuwarten. Die Beträge hier können noch signifikant höher sein.“

Am Rande der GFD-Gesellschafterversammlung letzte Woche soll es dem Vernehmen nach auch zu einen Konflikt zwischen einem an der GFD beteiligten Landesapothekerverband und der VSA-Geschäftsführung gekommen sein. Innerhalb der ABDA hatten Vertreter der Verbände Bayern, Baden-Württembergs und Sachsen die von der VSA auch gegenüber der DAZ öffentlich gemachte Abwehr-Argumentation übernommen und dort vertreten. Da VSA-Geschäftsführer Dr. Andreas Lacher jedoch der Einladung von der ABDA-Spitze zu einem erläuternden Besuch ins Berliner Apothekerhaus mehrfach ablehnte, fühlen sich die Vertreter der Landesapothekerverbände von der VSA nicht hinreichend unterstützt.


Lothar Klein