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Probleme für Modellregion
Spahn: Keine Änderung am ABDA/KBV-Gesetz
Der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn (CDU), hat gesetzliche Änderungen der Rahmenbedingungen für die Umsetzung des ABDA/KBV-Konzeptes abgelehnt: „Wir haben einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der jetzt auch genutzt werden sollte", sagte Spahn zu DAZ.online. Es werde keine Änderung geben.
Vergangenen Freitag hatte die ABDA erstmals Probleme bei der Schaffung einer Modellregion eingeräumt und auf Umsetzungsschwierigkeiten des § 64a SGB V hingewiesen. Nach DAZ.online-Informationen haben ABDA und KBV bereits in der Politik wegen einer Anpassung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der AMG-Novelle vorgefühlt. Dazu scheint aber keine Bereitschaft zu bestehen.
Schwierigkeiten hätten alle Beteiligten mit der wortgenauen Umsetzung des § 64a, hieß es am Freitag in einer ABDA-Erklärung auf DAZ.online-Anfrage. So sei ja bekannt, dass sowohl ABDA wie KBV erhebliche Probleme sähen bei der dort verankerten Rückzahlungsverpflichtung von Leistungshonoraren. Aber auch auf Kassenseite gebe es - Stichwort Schiedsstellenlösung - erhebliche Bedenken gegen eine genaue Auslegung des § 64a. ABDA: „Wir bemühen uns momentan darum, aktiv Lösungen zu erarbeiten bzw. Bedenken ausräumen, mit dem Ziel, das Modell in einer Testregion an den Start zu bekommen. Dabei ist noch mal zu unterstreichen, dass nicht der Wille zur Umsetzung zur Disposition steht, hier sind sich ABDA und KBV einig. Es gilt aber Klippen zu umschiffen, die in der Gesetzesformulierung ihren Ursprung haben.“
Es geht um zwei Punkte. ABDA und vor allem KBV wollen in der Modellregion, zurzeit gelten Thüringen und Sachsen als Favoriten, nicht nur mit einer Krankenkasse Verträge schließen. Alle Krankenkassen sollen an den Verhandlungstisch. Und zweites: Die Kassenärzte wollen jeden Regress ausschließen. Zwar soll das ABDA/KBV-Konzept zu geringeren Ausgaben für Arzneimittel führen. Das wäre unproblematisch. Aber man weiß ja nie. „Die durch das Modellvorhaben den Krankenkassen entstehenden Mehraufwendungen sind auszugleichen“, heißt es aber im Gesetz. Hier gibt es offenbar noch komplizierten Klärungsbedarf.
Berlin - 23.04.2012, 14:59 Uhr