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Ausschuss für Verschreibungspflicht
Paracetamol und Analgetika-Packungsgrößen wieder auf der Tagesordnung
Bei seiner letzten Sitzung im Februar hatte der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss den Antrag zur uneingeschränkten Unterstellung von Paracetamol unter die Verschreibungspflicht auf seine nun anstehende Sommersitzung verschoben. Auch die Begrenzung der verschreibungsfreien Packungsgrößen von Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon war intensiv diskutiert worden – eine Entscheidung wurde jedoch nicht getroffen. Mittlerweile sind Phenazon und Propyphenazon nicht mehr Gegenstand der Tagesordnung für die Juni-Sitzung.
Das BfArM hatte in seiner Wintersitzung angekündigt, für das nächste Treffen der Sachverständigen eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Wie dem Protokoll der vergangenen Sitzung zu entnehmen ist, soll auf dieser Basis dann eine Entscheidung zur Begrenzung der Packungsgrößen in der nächsten Sitzung möglich sein.
Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Juni stehen zudem eine Reihe weiterer Themen. Unter anderem werden sich die Sachverständigen mit folgenden Anträgen befassen:
Entlassung der fixen Kombination zur oralen Anwendung aus Ibuprofen/Pseudoephedrin (maximale Tagesdosierung 1200 mg Ibuprofen und 180 mg Pseudoephedrin) aus der Verschreibungspflicht,
Ausweitung der Freistellung von der Verschreibungspflicht für Nicotin in Sprayform,
Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Sumatriptan Nasenspray bis zu einer Gesamtmenge von 40 mg je Packung und 20 mg je abgeteilter Form,
Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Racecadotril zur Behandlung des akuten Durchfalls bei Erwachsenen.
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08.05.2012, 11:45 Uhr