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Apothekenbetriebsordnung
ABDA fordert Entlohnung für gestiegene Belastungen
Über zwei Jahre hat die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Bundesländern um die Novelle der Apothekenbetriebsordnung gerungen. Jetzt reagiert die Bundesapothekerkammer mit einer knappen Erklärung auf den Schlusspunkt, den heute das Bundeskabinett setzte, und ist überwiegend zufrieden.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr unterstütze mit den Regelungen der neuen ApBetrO die wohnortnahe Versorgung durch inhabergeführte Apotheken und anerkenne die große Rolle der Apotheken für die Patientensicherheit. Außerdem führe die Novelle zur Stärkung von Qualitätsstandards. Dabei habe der Gesetzgeber verschiedene Vorschläge der BAK aufgegriffen – wie den, das Qualitätsmanagementsystem (QMS) für alle Apotheken verpflichtend einzuführen. Fink: „Der Gesetzgeber nutzt unsere Vorarbeit, die wir bei der Entwicklung eines apothekenspezifischen QMS geleistet haben. Das ist sinnvoll.“
Auch wenn Fink froh ist, dass das rund zweijährige Verordnungsgebungsverfahren – bei dem sich die BAK „intensiv eingebracht“ habe – jetzt abgeschlossen ist, ist die BAK-Präsidentin nicht zur Gänze zufrieden mit der Novelle. Sie verweist auf steigende zusätzliche Belastungen, wie den höheren Dokumentationsaufwand: „Schon heute werden die Apotheken für ihre vielfältigen Aufgaben nicht angemessen entlohnt.“ Damit einher geht eine Forderung: „Wir fordern deshalb eine Anpassung des Apothekenhonorars“, so Fink.
Berlin - 09.05.2012, 14:33 Uhr