Arzneimittel-Festbeträge

Absenkung soll 260 Millionen Euro sparen

Berlin - 14.05.2012, 16:31 Uhr


Der GKV-Spitzenverband hat am 9. Mai die Festbeträge in 13 Gruppen abgesenkt – eine Folge der Marktdynamik, so der Verband. Die neuen Festbeträge sollen am 1. Juli in Kraft treten. Für zwölf dieser Festbetragsgruppen wurden auch Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festgelegt.

Bei den 13 Festbetragsgruppen handelt es sich um zehn Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und drei Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Der Anpassung vorausgegangen war die gesetzlich vorgesehene jährliche Überprüfung der Festbeträge (§ 35 Abs. 5 Satz 3 SGB V).

Insgesamt erwarten die Kassen durch die Beschlüsse ein zusätzliches Einsparvolumen von 260 Millionen Euro pro Jahr. Eigentlich sollte zunächst noch eine weitere Gruppe aus der Stufe 2 abgesenkt werden – dies hätte weitere 20 Millionen Euro eingespart. Doch hierzu kam es nicht. Der GKV-Spitzenverband verspricht, dass auch nach den aktuellen Beschlüssen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet werde.

Die Festbetragsbeschlüsse sowie der Zuzahlungsfreistellungsbeschluss des GKV-Spitzenverbandes werden am 16. Mai 2012 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie stehen ab diesem Tag auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de im Bereich „Versorgungsbereiche der GKV“ > „Arzneimittel“ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.


Kirsten Sucker-Sket